Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2025/24: Verordnungsänderungen im Bereich des Bundesamts für Energie mit Bundesratsbeschluss im November 2025 · 9 Seiten
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Aktenzeichen: BFE-011.0-13/1/4
4.3. Revision der Stromversorgungsverordnung (StromVV) und der Verordnung über die Orga-
nisation zur Sicherstellung der wirtschaftlichen Landesversorgung im Bereich der Elektri-
zitätswirtschaft (VOEW).
Die EnDK sowie alle Kantone, die eine Stellungnahme eingereicht haben, begrüssen grundsätzlich die Regelungen, wie sie in StromVV und VOEW vorgeschlagen wurden, da diese Regelungen einer Mehrfacherhebung von Daten entgegenwirken und eine effiziente Abwicklung der Behördenaufgaben unterstützen. Die EnDK und die Kantone wünschen sich jedoch eine Präzisierung des Begriffs Datenbearbeitung und sowie die Nutzung von Mess- und Stammdaten in nicht pseudonymisierter Form für ihre Vollzugsaufgaben nach Artikel 46 Absatz1 EnG.
Der SSV äussert sich eher zustimmend.
Die Mitte äussert sich zustimmend bezüglich der vorgesehenen Regelung, während die SVP die neue Regelung ablehnt, da diese den Zugriff von OSTRAL auf Verbrauchsdaten ermöglicht. Sie warnt vor einem Systemwechsel hin zu einer planwirtschaftlich gelenkten Energiepolitik.
Economiesuisse, GGS, und Metalsuisse äussern sich zustimmend zur Vorlage. Economiesuisse und Metalsuisse betonen, dass es wichtig ist, die Unternehmen frühzeitig in die Prozesse der Datenerhebung einzubeziehen, um sich auf den allfälligen Mehraufwand einzustellen. Da es um eine Erhebung wirtschaftlich sensibler Daten ginge, wünschen sie sich zudem ein besonderes Augenmerk auf die Datensicherheit. Gemäss Metalsuisse müsse eine mögliche Netzabschaltung so früh wie möglich kommuniziert werden, damit die Unternehmen über genügend Zeit verfügen, um nötige Vorbereitungsmassnahmen zu treffen. GGS fordert, dass die Daten nach der Aufhebung des Bereitschaftsgrads 4 vernichtet werden.
Die WEKO als auch die EKK äussern eher Zustimmung für die Regelung, wobei die EFK insbesondere einen Zugang der Endverbraucher zu ihren Daten fordert, damit sie verbesserte Investitionsentscheidungen treffen können. Die WEKO fordert diverse Anpassungen zur Unabhängigkeit der Vorbereitungsmassnahmen sowie der Datenbearbeitung. Insbesondere sollen die Vorbereitungsmassnahmen für den Fall einer schweren Mangellage durch einen von der Stromwirtschaft vollständig unabhängigen Akteur vorgenommen werden. Alternativ sei eine paritätisch aus Stromnetzbetreibern, Lieferanten, Produzenten und Verbrauchern zusammengesetzte Organisation für solche Tätigkeiten einzusetzen.
Der VSE und die BKW äussern eher Zustimmung für die neuen Regelungen. Letztere weist auf die technische Problematik verschiedener Datenformate hin, welche über die vorgesehenen Prozesse abgewickelt werden müssten und potenziell zu Mehraufwand führen können. Der VSE weist darauf hin, dass die Datenplattform voraussichtlich erst 2027 operativ sein wird und daher gegebenenfalls eine Übergangslösung für die Bereitstellung der erforderlichen Daten definiert werden müsse.
Die Ziegelindustrie Schweiz äusserst sich ablehnend gegenüber der Regelung, da sie dem BWL, dem VSE und OSTRAL Zugang zu wettbewerbsrelevanten Daten von Herstellern mit hohem Strombezug ermögliche. Auch der Politbeobachter äusserst sich ablehnend, da sie dies als Eingriff in die Privatsphäre der Bürger sieht und die Regelung nicht als stufengerecht erachtet.
6/9 BFE-D-32B43401/285