Erläuternder Bericht StromVV und VOEW

Vernehmlassung 2025/24: Verordnungsänderungen im Bereich des Bundesamts für Energie mit Bundesratsbeschluss im November 2025 · 6 Seiten

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Erläuternder Bericht zur Revision vom November 2025 der Stromversorgungsverordnung und der Verordnung über die

Organisation zur Sicherstellung der wirtschaftlichen Landesversorgung im Bereich der Elektrizitätswirtschaft

Form geliefert werden. Zum Bezug der Daten von der Datenplattform soll eine Schnittstelle realisiert werden.

Artikel 3a Absatz 5

Die Wirtschaftliche Landesversorgung und die OSTRAL stellen sicher, dass die in diesem Rahmen erhaltenen Verbraucherdaten oder anderen wirtschaftlich sensiblen Informationen nicht anderen in den Märkten für Stromproduktion, -handel und -versorgung tätigen Akteuren zugänglich sind.

Artikel 3a Absatz 6

Absatz 6 regelt die Aufbewahrungsdauer der erhobenen Daten. Insbesondere für die Kontingentierungsmassnahmen sowie für Auswertungen und Studien betreffend die potenzielle Wirkung von Strombewirtschaftungsmassnahmen muss auf historische Daten zurückgegriffen werden können. Deshalb werden diese während maximal 10 Jahren aufbewahrt.