Erläuternder Bericht StromVV und VOEW

Vernehmlassung 2025/24: Verordnungsänderungen im Bereich des Bundesamts für Energie mit Bundesratsbeschluss im November 2025 · 6 Seiten

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Erläuternder Bericht zur Revision vom November 2025 der Stromversorgungsverordnung und der Verordnung über die

Organisation zur Sicherstellung der wirtschaftlichen Landesversorgung im Bereich der Elektrizitätswirtschaft

1. Grundzüge der Vorlage

Die Vorlage verankert neu das Recht der Wirtschaftlichen Landesversorgung und den nach Artikel 60 Landesversorgungsgesetz (LVG)1 beauftragten Organisationen der Wirtschaft auf Zugang zu den Mess- und Stammdaten der Endverbraucher sowie zu den Stammdaten der Verteilnetzbetreiber. Dies dient dem Zwecke der Vorbereitung und des Vollzuges von Massnahmen nach LVG, insbesondere der Umsetzung einer IT-Applikation zur Unterstützung der Stromkontingentierungsmassnahmen als Vorbereitung für den Fall einer Strommangellage. Die Vorbereitungen und der Vollzug des LVG sollten mit möglichst wenig Aufwand für die Verwaltung und für die Marktteilnehmer umgesetzt werden. Hierzu bietet die Datenplattform offensichtliche Opportunitäten, in dem sie über eine landesweite Stammdatengrundlage die Daten einfach bereitstellen kann, die für die Umsetzung notwendig sind. Da diese Vorlage neben dem Stromversorgungsrecht auch das Landesversorgungsrecht betrifft, wurde sie in Abstimmung mit dem Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung erarbeitet.

2. Finanzielle, personelle und weitere Auswirkungen auf Bund, Kantone und Gemeinden

Es ist mit keinen zusätzlichen personellen und finanziellen Auswirkungen zu rechnen. Im Gegenteil, die Nutzung der nationalen Datenplattform im Stromsektor verhindert den Aufbau zahlreicher Schnittstellen zu den Verteilnetzbetreibern, die aufwendig gewartet und bewirtschaftet werden müssten. Es werden weitere Synergien genutzt, Opportunitätskosten vermieden und die Digitalisierung gestärkt.

3. Auswirkungen auf Wirtschaft, Umwelt und Gesellschaft

Die entsprechenden Stammdaten werden in wesentlichem Umfang ohnehin auf der Datenplattform zu speichern sein. Sofern darüber hinaus weitere Stammdaten notwendig werden, bietet das Verfahren zur Konstituierung der Datenplattform eine entsprechende Gelegenheit zur Integration. Es entstehen daher keine beträchtlichen zusätzlichen Kosten für die Wirtschaft oder Gesellschaft. Gesamtwirtschaftlich betrachtet, werden Opportunitätskosten vermieden und Systemkosten durch die Nutzung von Synergien reduziert.

4. Verhältnis zum europäischen Recht

Die grundsätzliche Ausgestaltung der nationalen Datenplattform steht im Einklang mit den Rechtsvorschriften in der EU und deren perspektivischer Anwendung. Durch die Schaffung eines einheitlichen Datenzugangs für Endverbraucherinnen und Endverbraucher sowie von ihnen berechtigter Dritter implementiert die Verordnung wichtige Teile der Vorgaben der EU zu Energiedaten. Bereits die Clean Energy Package-Regeln zum Binnenmarkt (Richtlinie 2019/9442) enthalten Vorgaben zu Energiedaten, dem Zugang zu diesen Daten und deren Interoperabilität. Für den Zugang berechtigter Parteien zu den Daten der Endverbraucher sind entsprechende Vorgaben zu erarbeiten. Bei der Bearbeitung personen-

1 SR 531

2 Richtlinie (EU) 2019/944 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juni 2019 mit gemeinsamen Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt und zur Änderung der Richtlinie 2012/27/EU (Neufassung), Fassung gemäss ABl. L 158 vom 14.06.2019, S. 125