Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/37: Änderung des Finanzinstitutsgesetzes · 111 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 98Fedlex · Erläuternder Bericht

Erläuternder Bericht zur Änderung des Finanzinstitutsgesetzes

5 Auswirkungen

5.1 Auswirkungen auf den Bund

Die Vorlage führt zu keinen Mehrausgaben und zu keinen kurzfristigen Auswirkungen auf den Bundeshaushalt. Langfristig sind gewisse positive Effekten möglich. Die Bewilligungskategorie für Zahlungsmittelinstitute, welche in optimierter Form die heutige «Fintech-Bewilligung» ablöst, ist insgesamt attraktiver ausgestaltet, da der Kundenschutz erhöht und die CHF 100 Mio. Limite aufgehoben wird. Durch eine potenzielle Skalierung der Aktivitäten bestehender Akteure und den potenziellen Eintritt neuer Marktteilnehmenden könnte dies die direkten Bundeseinnahmen mittel- bis langfristig geringfügig erhöhen.

Zusätzlich wird eine Bewilligungskategorie für Krypto-Institute, welche unterschiedliche Dienstleistungen mit kryptobasierten Vermögenswerten mit Handelscharakter erbringen, geschaffen. Solche Unternehmen agieren heute grösstenteils bewilligungsfrei – ausgenommen hinsichtlich der GwG-Pflichten. Es ist denkbar, dass sich einzelne Anbieter mit bewusst unregulierten Geschäftsmodellen gegen eine Tätigkeit in der Schweiz entscheiden. Gleichzeitig zieht die Regulierung vertrauenswürdige Marktteilnehmende an, da sie als Gütesiegel wirkt und somit das Vertrauen und damit die Integrität stärkt. Dies könnte eine Ausweitung der Aktivitäten ermöglichen. Der Nettoeffekt auf die direkten Bundessteuereinnahmen ist kaum abzuschätzen.

Die neuen Bewilligungen für Zahlungsmittel- und insbesondere für Krypto-Institute führen zu einem höheren personellen und administrativen Aufwand bei der FINMA sowohl für die Prüfung wie auch die Aufsicht der neuen Beaufsichtigten. Die Finanzierung des erhöhten Ressourcenbedarfs bei der FINMA wird über die Aufsichtsabgaben der neu unterstellten Institute erfolgen. Der Mehraufwand ist dabei abhängig von der Anzahl zusätzlich eingereichten Bewilligungsgesuche, sowie von deren Qualität und Komplexität. Für die bestehenden Zahlungsmittelinstitute dürfte der Mehraufwand der FINMA begrenzt bleiben. Für Krypto-Institute ist hingegen mit einem deutlich höheren Aufwand bei der FINMA zu rechnen, da neu alle der prudentiellen Aufsicht unterstellt werden.

Parallel wird mit dieser Vorlage eine rechtliche Grundlage für elektronische Schnittstellen in der Finanzmarktaufsicht geschaffen. Damit soll die Nutzung der bereits existierenden digitalen Datenübertragung zwischen der FINMA und den Beaufsichtigten weiter gefördert werden, was den administrativen Aufwand bei der FINMA verringert und eine datenbasierte Aufsicht erlaubt. Da die FINMA ihre Aufsichtsprozesse bereits heute weitgehend digital über ihre bestehende Plattform (EHP) abwickelt und diese von den Beaufsichtigten bereits intensiv genutzt werden, sind keine zusätzlichen initialen IT- oder Entwicklungskosten zu erwarten. Für den Bund selbst ergeben sich aus dieser Anpassung keine Auswirkungen.

Die Möglichkeit der Durchführung von Pilotprojekten zur Erprobung von PIA wird für die involvierten Bundesstellen keine direkten finanzielle Aufwände zur Folge haben. Im Zusammenhang mit der Implementierung von Pilotprojekten wird für die involvierten Behörden, insbesondere mit der Vorbereitung und der Teilnahme an Sitzungen, ein gewisser, insgesamt jedoch bescheidener Mehraufwand entstehen. Zugleich sind aufgrund der PIA auch Effizienzsteigerungen zu erwarten.

5.2 Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden sowie auf urbane Zentren, Agglomerationen und Berggebiete

Die Auswirkungen auf die Kantone und Gemeinden sind vergleichbar mit jene auf Bundesebene. Die regulatorischen Anpassungen könnten dabei insbesondere auf jene Kantone wirtschaftlich positive Auswirkungen und erhöhte Steuereinnahmen zur Folge haben,