Zwischenbericht

Vernehmlassung 2025/47: Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU» · 121 Seiten

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langt Massnahmen vom Bund, um den Unternehmen dabei zu helfen, in der Zwischenzeit wettbewerbsfähig zu bleiben. Laut der KdK behalten sich die Kantone das Recht vor, vom Bundesrat Begleit- oder Ausgleichsmassnahmen für Unternehmen zu verlangen, die von einer Nichtaktualisierung des MRA bis zur Inkraftsetzung des Pakets Schweiz–EU (Bilaterale III) betroffen wären.

Die Mitte, die Grünen, die GLP, economiesuisse und weitere interessierte Kreise wie etwa Swiss Textiles, Interpharma, scienceindustries, Swiss Holdings, Handel Schweiz, das KMU-Forum, der GEM, die FER, die ZHK, der HIV, die HIKF, die IHK St. Gallen-Appenzell, die IHK Thurgau, die CVCI, Roche und Novartis verlangen, dass so rasch wie möglich Lösungen gefunden werden, um das gute Funktionieren des MRA bis zum Inkrafttreten des Pakets Schweiz–EU (Bilaterale III) sicherzustellen, sodass verhindert werden kann, dass noch weitere Sektoren wie Maschinen oder Bauprodukte negativ betroffen sind. Swiss Medtech und H+ streichen hervor, wie wichtig eine rasche Aktualisierung des MRA ist, insbesondere im Bereich Medizinprodukte.

2.5 Landverkehr

2.5.1 Allgemeine Bemerkungen

2.5.1.1 Gesamtbeurteilung

Insgesamt haben 93 Stellungnahmen direkt oder durch Verweis auf andere Stellungnahmen Bezug auf die Anpassungen im Landverkehrsabkommen (nachfolgend LandVA) genommen. 66 Vernehmlassungsteilnehmende befürworten die Anpassungen im Landverkehr (u.a. ZH, GL, ZG, FR, SO, BS, BL, AR, AI, SG, GR, VD, VS, NE, JU, KdK, Die Mitte, Grüne, GLP, SP, SSV, SAB, economiesuisse, SAV, SBVg, SGB, SBB, VöV) und 11 lehnen sie ab (u.a. SZ, SVP).

Die KdK und 15 Kantone (ZH, GL, ZG, FR, SO, BS, BL, AR, AI, SG, GR, VD, VS, NE, JU) begrüssen die Anpassungen im Landverkehr insgesamt, weil der qualitativ hochwertige öffentliche Verkehr in der Schweiz als Service Public mit verschiedenen Instrumenten und Vorgaben abgesichert wird.

Die Mehrheit der Parteien (Die Mitte, Grüne, GLP, SP) begrüssen die Anpassungen im Landverkehr, da damit die Errungenschaften der schweizerischen Verkehrspolitik völkerrechtlich abgesichert und von der dynamischen Rechtsübernahme ausgenommen werden. Die SVP lehnt das Verhandlungsergebnis ab, da die Gestaltungshoheit in der Schweizer Verkehrspolitik eingeschränkt werde.

Der SSV begrüsst die Anpassungen im Landverkehr, da sie wichtige verkehrspolitische Errungenschaften der Schweiz absicherten, die auch für die Städte von grosser Bedeutung seien und ihre verkehrspolitischen Ziele unterstützten.

Die nationalen Wirtschaftsverbände (u.a. economiesuisse, SGV, SBVg) begrüssen das Verhandlungsergebnis, unter anderem weil zentrale Pfeiler der Schweizer Verkehrs- bzw. Verlagerungspolitik von der dynamischen Rechtsübernahme ausgenommen sind.