Zwischenbericht

Vernehmlassung 2025/47: Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU» · 121 Seiten

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Der SSV begrüsst die Anpassungen in diesem Bereich. Die Möglichkeiten zur Flexibilisierung der LSVA seien im Interesse der Städte, da diese dazu genutzt werden könnten, die Mechanismen für die Verlagerungswirkung dynamisch den künftigen tech-nologischen Entwicklungen anzupassen.

Positiv zu den Anpassungen äussern sich u.a. ACVS, SEV und die Stadt Zürich.

Der SGB und die ASTAG sowie Vertreter der Wirtschaft (u.a. economiesuisse) äussern sich grundsätzlich neutral. Letztere sind der Ansicht, dass trotz neuer Spielräume bei der LSVA weiterhin eine ausgewogene Verlagerungspolitik verfolgt werden muss. Die wirtschaftliche Tragbarkeit für Unternehmen sei bei allen künftigen Anpassungen der LSVA zu berücksichtigen. Investitionsfähigkeit und -anreize für alternative Antriebe sollten nicht zerstört werden. Die Rechtsentwicklung müsse weiterhin im Gleichschritt mit europäischen Entwicklungen stattfinden. Eine Ausweitung der LSVA auf Lieferwagen lehnen diese Wirtschaftvertreter (u.a. economiesuisse, SAV) dezidiert ab. Eine neutrale Stellungnahme zu diesem Bereich haben u.a. verschiedene Umweltverbände (Pro Alps, Greenpeace) eingereicht. Sie bemerken in diesem Zusammenhang, dass die im LandVA festgelegten Höchstansätze der LSVA zu tief seien, um die realen externen Kosten des Strassengüterverkehrs zu decken. Diese viel zu tiefen Obergrenzen verhinderten, dass die Schweiz die LSVA flexibel weiterentwickeln und an aktuelle Verkehrs-, Umwelt- und Kostensituationen anpassen könne (ebenso VCS).

Die ASTAG gibt zu bedenken, dass längere Abmessungen von Lastwagen, wie sie im Ausland bereits zulässig sind (25,25 Meter), unter Umständen in schweizerisches Recht überführt werden müssten. Das Maximalgewicht (40 t) sei hingegen neu ausdrücklich als Ausnahmebestimmung ausgestaltet und von der dynamischen Rechtsübernahme ausgenommen (so auch FRS).

Negativ in diesem Bereich äussern sich «MASS-VOLL!», «Verein Bilaterale III Nein», FRS.

2.5.1.6 Staatliche Beihilfen

7 Vernehmlassungsteilnehmende befürworten die Anpassungen in Bezug auf die Beihilferegelungen (u.a. VD, SP, SGV). Der Kanton VD hebt hervor, dass Beihilfen zur Verkehrkoordination sowie Abgeltungen für bestellte Verkehre weiterhin möglich sind. 3 Vernehmlassungsteilnehmende lehnen die Anpassungen ab (u.a. SVP) (s. Ziff. 2.2).

Der Kanton VD begrüsst die Anpassungen in diesem Bereich explizit, die KdK und 9 Kantone (ZH, GL, ZG, FR, SO, AR, AI, SG, VS) äussern sich neutral und betonen die Bedeutung des eingeschränkten Anwendungsbereichs (nur grenzüberschreitende Verkehre).

Die SP begrüsst die Anpassungen in diesem Bereich, sie seien entscheidend, um den notwendigen Handlungsspielraum für eine Verkehrspolitik zu bewahren, die soziale Gerechtigkeit mit dem ökologischen Wandel verbindet. Die SVP lehnt die Anpassungen ab. Sie führt aus, die bisherige grosszügige Finanzierung des Schienengüter- und kom-