Zwischenbericht

Vernehmlassung 2025/47: Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU» · 121 Seiten

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45 Teilnehmende äussern sich zur systematischeren Beteiligung (Art. 3, EUPA) bzw. zur höheren Rechtssicherheit durch das EUPA. Sie wird von 42 Teilnehmenden positiv bewertet (u.a. KdK, ZH, GL, ZG, FR, SO, AR, AI, SG, VS, EVP, SP, SSV, economiesuisse, SAV, SBV, SBVg, ETH-Rat, SNF, SWR, scienceindustries, swissuniversities) und von 3 kritisch (Die Mitte, SVP, autonomiesuisse). Die UZH hebt hervor, dass die auf spezifische Programme ausgerichteten Protokolle insbesondere für längerfristige Vorhaben wie ITER vorteilhaft sind. Die Mitte und autonomiesuisse beurteilen die Regelung zur systematischeren Beteiligung als ungenügend. Die Mitte hebt hervor, dass die Assoziierung mit jeder Programmgeneration neu verhandelt werden muss und daher nicht garantiert ist. Die SVP kritisiert, dass die Schweiz jederzeit von Projekten, welche strategisch für die Autonomie und Sicherheit der Union sind, ausgeschlossen werden kann und stellt eine damit verbundene Rechtsunsicherheit für Schweizer Stakeholder fest.

28 Vernehmlassungsteilnehmende (u.a. SSV, SBV, BFH, swissuniversities, HES-SO, UZH, UNIGE) erwähnen die Architektur des Abkommens mit befristeten Zusatzprotokollen und die damit verbundene Wahlmöglichkeit der Schweiz in Bezug auf die Programmteilnahme und begrüssen diese.

Die Einbindung in Programmgremien und den Gemischten Ausschuss wird von 7 Vernehmlassungteilnehmenden erwähnt. Positiv äussern sich die EVP, der SWR und die UZH zur damit verbundenen inhaltlichen Gestaltung der Programme. swissuniversities, die UNIGE, die UZH und die Università della Svizzera italiana begrüssen die Differenzbereinigung im Gemischten Ausschuss. Die SVP lehnt die Befugnisse des Gemischten Ausschusses ab, Artikel 11 (Überprüfung und Audit) und Artikel 12 (Betrugsbekämpfung) des Abkommens an geänderte EU-Gesetzgebung anzupassen und kritisiert, dass dies ohne erneute parlamentarische Genehmigung möglich sei.

Zu den allgemeinen finanziellen Bestimmungen haben sich insgesamt 4 Teilnehmende (SVP, Wirtschaftskammer Baselland, Giovani UDC Ticino, UZH) geäussert. Die SVP hält ablehnend fest, dass für die Programmbeteiligungen zusätzlich eine Teilnahmegebühr von bis zu 4% ohne direkten Nutzen für Schweizer Akteure fällig wird und dass der Korrekturmechanismus (Art. 9, EUPA) intransparent ist. Die SVP, die Wirtschaftskammer Baselland und die Giovani UDC Ticino kritisieren, dass die Schweiz aufgrund des BIP-basierten Teilnahmeschlüssels höhere Beiträge leistet als der EU-Durchschnitt. Die UZH begrüsst den im EUPA festgehaltenen Anpassungs- und Korrekturmechanismus.

Die SVP lehnt die Befugnisse von EU-Organen in Bezug auf Audits und Betrugsbekämpfung, insbesondere Kontrollen vor Ort, ab. Ebenso kritisiert sie die direkte Vollstreckung in der Schweiz von Beschlüssen der Europäischen Kommission, ohne materielle Überprüfung durch nationale Behörden (Art. 14, EUPA).

2.8.1.2 EU-Programmabkommen – Finanzielle Auswirkungen

Zu den allgemeinen finanziellen Auswirkungen der Programmteilnahme äussern sich 20 Verhehmlassungsteilnehmende explizit, davon 7 befürwortend (u.a. VS, NE, Grüne, Travail.Suisse), 6 ohne klaren Positionsbezug (u.a. SGV, Swissmem) und 7 ablehnend