Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/47: Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU» · 931 Seiten

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vermögen aber die Beschränkung des Rahmens autonomer Gestaltung nicht wettzumachen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die innerstaatlichen Verschiebungen in der Schweiz mitberücksichtigt werden. Die direkte Demokratie und der Föderalismus werden, wenn nicht formell, so doch sicher faktisch geschwächt. Denkbar ist eine Befreiung von bestimmten Pflichten im Rahmen der Beitrittsverhandlungen (z. B. betreffend die Übernahme der gemeinsamen Währung, des Euro), dies aber sicher nur in beschränktem Ausmass.

Der Bundesrat ist der Ansicht, dass der bilaterale Weg weiterhin die geeignetste Option ist, um das Verhältnis der Schweiz zur EU zu gestalten. Dieser weist das ausgewogenste Verhältnis von konkretem, namentlich wirtschaftlichem Nutzen und politischem Gestaltungsspielraum auf. Ein reines Freihandelsverhältnis würde der engen Verflechtung der schweizerischen Volkswirtschaft mit derjenigen der EU entgegenwirken, gleiches gilt längerfristig für schlichtes Passivbleiben. Eine EWR- und eine EU-Mitgliedschaft andererseits würden den Handlungsspielraum der Schweiz in unverhältnismässiger Weise einschränken.

Mit diesem Ausgangspunkt hat der Bundesrat am 23. Februar 2022 beschlossen, die offenen Punkte in den Gesamtbeziehungen zur EU auf der Grundlage eines breiten Paketansatzes anzugehen. Bei den institutionellen Fragen hat er sich für einen vertikalen Ansatz entschieden, mit dem Ziel, diese Elemente in den einzelnen Binnenmarktabkommen zu verankern. Er erachtete den breiten Paketansatz als geeignet, den thematischen Gegenstand von Verhandlungen mit der EU so anzureichern, dass ein beiderseits passender Ausgleich eher erreicht werden kann.

Das Paket besteht einerseits aus einem Stabilisierungsteil mit den folgenden Elementen:

– Institutionelle Elemente. Die bestehenden fünf Binnenmarktabkommen (Personenfreizügigkeit, Technische Handelshemmnisse, Landverkehr, Luftverkehr, Landwirtschaft) sowie künftige Binnenmarktabkommen werden mit Elementen betreffend die Auslegung, Überwachung, dynamische Rechtsübernahme und Streitbeilegung ergänzt. Prinzipien und Ausnahmen schützen essenzielle Interessen der Schweiz.

– Staatliche Beihilfen. Mit den EU-Beihilferegeln gleichwertige Bestimmungen werden in die relevanten Binnenmarktabkommen eingefügt, also in das Luft- und das Landverkehrsabkommen sowie in das neue Stromabkommen. Die Schweiz hat dabei ihre eigenen, äquivalenten Überwachungsstrukturen.

– Kooperationsabkommen. Diese regeln die Beteiligung der Schweiz an Programmen der EU auf den Gebieten Forschung, Bildung, Weltraum sowie Gesundheit.

– Beitrag. Ein rechtsverbindlicher Mechanismus regelt und verstetigt den Schweizer Beitrag an ausgewählte EU-Mitgliedstaaten.