Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/47: Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU» · 931 Seiten

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Andererseits werden mit dem Weiterentwicklungsteil die bilateralen Beziehungen zusätzlich in ausgewählten Bereichen von gemeinsamem Interesse ausgebaut.

– Neue Abkommen. Zwei neue Binnenmarktabkommen auf den Gebieten Strom und Lebensmittelsicherheit sowie ein neues Kooperationsabkommen auf dem Gebiet der Gesundheit erweitern die Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und der EU in materieller Hinsicht.

Nicht Teil des Pakets ist insbesondere das Freihandelsabkommen von 1972 inklusive seiner Protokolle.

Vorgesehen sind zudem Gefässe für den regelmässigen und breiten Kontakt, darunter ein hochrangiger Dialog und eine institutionalisierte Zusammenarbeit der Parlamente. Der Finanzregulierungsdialog Schweiz–EU ist bereits wiederaufgenommen worden. Ferner legt eine gemeinsame Erklärung Übergangsregeln für die Phase ab Ende 2024 bis zum Inkrafttreten des Pakets fest.

1.3 Verlauf der Verhandlungen und Verhandlungsergebnis

1.3.1 Exploratorische Phase und Verhandlungsmandat

Am 23. Februar 2022 entschied der Bundesrat, mit der EU exploratorische Gespräche zum Paketansatz aufzunehmen.

In den ersten Gesprächsrunden zeigte sich, dass die EU grundsätzlich bereit war, auf den Paketansatz des Bundesrates einzutreten. In diversen Punkten waren aber Differenzen zwischen der Schweiz und der EU festzustellen. Der Bundesrat entschied deshalb am 17. Juni 2022, die exploratorischen Gespräche zu intensivieren. Ab Juli 2022 fanden erste technische Gespräche zwischen der Schweiz und der EU, unter Einbezug der jeweiligen Fachämter beziehungsweise zuständigen Generaldirektionen der Europäischen Kommission statt; diese ergänzten ab diesem Zeitpunkt die politischen und die diplomatischen Kontakte. Die EU machte die Verschriftlichung der Ergebnisse des Prozesses in einem gemeinsamen Dokument zur Voraussetzung, um in einen Verhandlungsprozess einzusteigen. Dieses Vorgehen entsprach auch der Absicht des Bundesrates, weil es erlaubte, nach Beendigung der exploratorischen Gespräche abzuschätzen, ob allfällige Verhandlungen tatsächlich erfolgreich geführt werden könnten.

Zur Stärkung der politischen und inhaltlichen Steuerung der Gespräche mit der EU und den inländischen Akteuren setzte der Bundesrat am 31. August 2022 eine Projektorganisation unter der Leitung des Vorstehers des EDA ein. Diese Organisation umfasst eine Steuerungsgruppe, in der alle Departemente und die Bundeskanzlei (BK) vertreten sind, sowie ein enger gefasstes Gremium (Kerngruppe), dem das EDA, das EJPD, das WBF und die BK angehören. Bereits ab Sommer 2021 erfolgte die Einbindung der innenpolitischen Akteure systematisch. Bei der Schaffung der Projektorganisation wurde sodann ein beratender Ausschuss (Sounding Board) institutionalisiert, welcher den direkten Einbezug der Kantone, der Sozialpartner und der Wirtschaft erlaubt. Dieses Gremium wird ebenfalls vom Vorsteher des EDA geleitet.