Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/47: Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU» · 931 Seiten

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Total: 100 % 170 % auf 2 Jahre unbefristet befristet

Dazu kommen neue Aufgaben im Bereich der gesamten nationalen IMI-Koordination (übergreifende Koordination, d.h. zurzeit für die Anerkennung von Berufsqualifikationen und Entsendung). Diese Aufgabe ist neu und wurde in den 270 Stellenprozenten nicht berücksichtigt. Sie wird vom SBFI übernommen, allerdings ist der Aufwand für diese Tätigkeit zurzeit schwer abschätzbar. Die Zuweisung dieser Aufgabe wird dem Bundesrat übertragen (siehe Art. 4 Abs. 4 VE-BGVB und Art. 8m Abs. 3 VE-EntsG). Der Bundesrat wird den ausgewiesenen Ressourcenbedarf zu gegebener Zeit überprüfen und darauf achten, dass ein allfälliger Mehrbedarf an Personalaufwand innerhalb des Eigenbereichs des Bundes kompensiert wird.

Personalbedarf im Bereich des EntsG

Drei zusätzliche Stellen, von denen zwei befristet für die Jahre 2025–2026 schon besetzt wurden, sind im Bereich des EntsG erforderlich, noch bevor das Abkommen in Kraft tritt. Die entsprechenden Personen sind zuständig für die Vorbereitungsarbeiten im Bereich der Gesetzgebung sowie die Anpassung der verschiedenen Instrumente für den Vollzug, insbesondere die Weisungen und Empfehlungen, die Leistungsvereinbarungen und die Vollzugshilfen sowie für die Schulung der zukünftigen IMI-Nutzerinnen und -Nutzer. Das SECO muss in der Lage sein, seinem gesetzlichen Auftrag zur Überwachung des EntsG-Vollzugs weiterhin nachzukommen. Somit werden die bestehenden Stellen mit den bisher in diesem Bereich anfallenden Aufgaben betraut sein, während die neuen Personen für die IMI-Sektorkoordination im Bereich der Entsendung, für Aufgaben der Verwaltungszusammenarbeit und neue Vollzugsaufgaben sowie für die dynamische Übernahme von europäischem Recht verantwortlich sein werden. Die auf nationaler Ebene vorgesehenen neuen Kompensationsmassnahmen und ganz generell die Annahme des Pakets Schweiz-EU führen zu neuen Aufgaben, die in die Vollzugsüberwachung des SECO zu integrieren sind. Sollte es beim Vollzug zu Vereinfachungen kommen, werden diese in erster Linie den direkten EntsG-Vollzug und somit die Kantone und paritätischen Kommissionen betreffen. Der Bundesrat wird den ausgewiesenen Ressourcenbedarf zu gegebener Zeit überprüfen und darauf achten, dass ein allfälliger Mehrbedarf an Personalaufwand innerhalb des Eigenbereichs des Bundes kompensiert wird.

Tabelle 2.3.9.1.2 (2): Aufgaben im Zusammenhang mit der Anpassung im Be-

reich der Entsendungen

% unbefris-

Bereich Aufgaben % befristet tet

A. IMI- Koordinationsaufgaben im

Koordinator/-in im Bereich Entsendung von Ar- 100 %

beitnehmenden