Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/47: Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU» · 931 Seiten
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- Empfehlungen zuhanden der
Vollzugsorgane und Schulun-
gen für die Vollzugsorgane
- komplexe Arbeiten zur Wei-
terentwicklung und Zentrali-
sierung des Meldeverfahrens
im Zusammenhang mit der
verkürzten Voranmeldefrist
und den neuen Anforderungen
für die Hinterlegung der Kau-
tion (Informatikprojekt)
Total: 300 % unbe-
fristet
Personalbedarf beim SEM
Beim SEM sind mit der Genehmigung und dem Inkrafttreten des aufdatierten FZA neue Aufgaben zu erfüllen (wie bspw. Aufbau Monitoring für Schutzklausel, Schulung der Kantone, Teilnahme am Decision Shaping), welche zu einem Mehrbedarf führen. Es ist von rund 2-4 Vollzeitstellen auszugehen. Der Bundesrat wird den ausgewiesenen Ressourcenbedarf zu gegebener Zeit überprüfen und darauf achten, dass ein allfälliger Mehrbedarf an Personalaufwand innerhalb des Eigenbereichs des Bundes kompensiert wird
Personalbedarf bei den weitern Bundesbehörden
Bei den weiteren Bundesbehörden sind keine personellen Auswirkungen durch das Änderungsprotokoll zum FZA zu erwarten. Die Aufgaben können mit den bestehenden personellen Mitteln ausgeführt werden.
2.3.9.2 Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden sowie auf urbane Zentren, Agglomerationen und Berggebiete
2.3.9.2.1 Auswirkungen auf Kantone im Zuwanderungsbereich
Die Aufgaben der zuständigen kantonalen Vollzugsbehörden im Bereich der Zuwanderung bleiben durch das Änderungsprotokoll zum FZA im Wesentlichen unverändert. Für das Daueraufenthaltsrecht für Erwerbstätige nach einem Aufenthalt von fünf Jahren wird kein separater Aufenthaltstitel ausgestellt, das Daueraufenthaltsrecht wird einzig auf dem bereits bestehenden Titel vermerkt. Prüfen müssen die kantonalen Vollzugstellen einerseits die Aufenthaltsdauer von fünf Jahren sowie ob die Person während dieser Periode als erwerbstätige Person gemäss der Richtlinie 2004/38/EG galt und nicht sechs Monate oder länger vollständig von der Sozialhilfe abhängig war. Es dürfte in Einzelfällen Bedarf an weitergehenden Abklärungen bestehen.