Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/47: Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU» · 931 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 372Fedlex · Erläuternder Bericht

spricht hingegen die Dauer der Grenzgängerbescheinigung der Dauer der unterjährigen Arbeitsverträge, was dazu führt, dass mehrmals jährlich Bescheinigungen ausgestellt werden müssen.

Anwendung der Schutzklausel

Bei den Kantonen und Gemeinden können personelle Zusatzaufwände entstehen, um allfällige Schutz- oder Ausgleichsmassnahmen umzusetzen. Der Aufwand variiert stark je nach Art der Massnahmen. Die kantonalen Vollzugsstellen im Migrationsbereich haben bereits Erfahrungen bei der Anwendung der Zulassungsvoraussetzungen aus dem AIG (z.B. Prüfung des Inländervorrangs), falls in diesem Bereich Schutz- oder Ausgleichsmassnahmen ergriffen würden. Gleichzeitig wird je nach ergriffenen Massnahmen eine finanzielle Entlastung erwartet, insbesondere bei den Sozialversicherungen oder der Sozialhilfe.

Auswirkungen auf die Sozialhilfe

Durch die Teilübernahme der Richtlinie 2004/38/EG erhalten im Vergleich zum FZA von 1999 potentiell mehr Staatsangehörige der EU-Mitgliedstaaten und ihre Familienangehörigen Zugang zur Sozialhilfe. Staatsangehörige der EU-Mitgliedstaaten, denen das Daueraufenthaltsrecht nach einem Aufenthalt mit Erwerbstätigkeit von fünf Jahren gewährt wird, können Sozialhilfe beziehen, ohne dass das Aufenthaltsrecht entzogen werden kann. Ebenso erhalten Selbstständigerwerbende denselben Anspruch auf Gleichbehandlung wie Arbeitnehmende, was auch den Zugang zur Sozialhilfe umfasst. Ausserdem behalten Personen, die länger als ein Jahr in der Schweiz erwerbstätig sind und danach unfreiwillig arbeitslos werden, den Erwerbstätigenstatus, solange sie mit der öAV kooperieren. Während dieser Zeit dürfen diese Personen Sozialhilfe beziehen, ohne dass dies zum Verlust des Aufenthaltsrechts führt. Personen mit weniger als einem Jahr Aufenthalt haben ebenfalls neu Anspruch auf Sozialhilfe während sechs Monaten, wenn sie während dieser Zeit mit der öAV kooperieren.

Gemäss den Schätzungen von Ecoplan dürften durch das Änderungsprotokoll zum FZA jährlich zwischen 3000 und 4000 Personen zusätzlich Sozialhilfe beziehen. Gestützt auf die Zahlen von 2015 bis 2019 könnten dadurch jährliche Mehrkosten von schätzungsweise 56 bis 74 Mio. CHF verursacht werden, was rund 2,0 - 2,7 Prozent der totalen Sozialhilfekosten ausmacht. Diese Zahlen bedeuten jedoch nicht, dass diese Personen tatsächlich auch Sozialhilfe beziehen werden. Die Studie quantifiziert einzig die Anzahl Personen, die mit der Teilübernahme der Richtlinie 2004/38/EG mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit ihren potenziellen Anspruch auf Sozialhilfe geltend macht. Für die Betreuung dieser zusätzlichen Personen in der Sozialhilfe schätzt Ecoplan einen personellen Bedarf zwischen 13,5 und 18 zusätzlichen Vollzeitstellen schweizweit. Diese Kosten gilt es in den Gesamtkontext der volkswirtschaftlichen Auswirkungen des FZA und der bilateralen Abkommen zu stellen. Der Wegfall der Bilateralen I hätte bis im Jahr 2045 einen Rückgang des BIP von 4.9 Prozent zur Folge, wobei das FZA aus volkwirtschaftlicher Perspektive das wichtigste bilaterale Abkommen mit der EU ist (s. Ziff. 2.3.9.3). Zudem soll mit den Umsetzungs- und Begleitmassnahmen im Zuwanderungsbereich (s. Ziff. 2.3.7.1.1 und 2.3.7.2.1) das Kostenrisiko bei der Sozialhilfe weiter gesenkt werden.