Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/47: Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU» · 931 Seiten

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Als Binnenmarktabkommen hat das MRA sowohl Auswirkungen auf den Aussenhandel der Schweiz (Aus- und Einfuhren) als auch auf ihre Wirtschaft und ihre verschiedenen Akteure. Es garantiert der Schweizer Exportindustrie in den vom Abkommen abgedeckten Bereichen einen erweiterten Zugang zum EU-Binnenmarkt. Doppelt durchgeführte Konformitätsbewertungen sowie die Herstellung unterschiedlicher Produktserien für die beiden Märkte werden dadurch vermieden. Dadurch können Schweizer Hersteller nicht nur Geld sparen, sondern sich auch auf die Grossserienfertigung konzentrieren und so die Kosten optimal verteilen.

Das MRA verringert für die Unternehmen auch den Verwaltungsaufwand, da es bestimmte Pflichten für die Wirtschaftsakteure aufhebt. So sind im EU-Recht und im Schweizer Recht die Pflichten für die verschiedenen Wirtschaftsakteure für die gesamte Produktions- und Vertriebskette geregelt, um die vollständige Rückverfolgbarkeit der Produkte von der Herstellung bis zum Inverkehrbringen zu gewährleisten. Bei Produkten aus Drittländern verlangt die EU unter anderem, dass der in der EU ansässige Importeur (und zusätzlich in manchen Fällen ein Bevollmächtigter) die Verantwortung für die Konformität der Produkte übernimmt. Hinzu kommt die Pflicht, die Koordinaten dieser Akteure auf den Produkten oder deren Verpackung anzugeben (Kennzeichnung). Dank dem MRA ist es für einen in der Schweiz ansässigen Wirtschaftsakteur beispielsweise nicht notwendig, für den Export seiner Produkte in die EU einen Wirtschaftsakteur in der EU zu benennen und seine Produkte mit dessen Koordinaten neu zu kennzeichnen. Das MRA gewährleistet durchgehende Produktions- und Vertriebsketten zwischen der Schweiz und der EU.

Diese Erleichterungen sorgen dafür, dass Schweizer Exporte auf dem EU-Markt attraktiver werden. Die erhöhte Nachfrage nach Schweizer Produkten kurbelt im Gegenzug die Herstellung dieser Produkte an und stärkt entsprechend den Handel zwischen der Schweiz und der EU (sog. Handelsschaffung).

Mehrere Studien385 haben gezeigt, dass seit dem Inkrafttreten des MRA im Jahr 2002 sowohl das Export- als auch das Importvolumen der unter das Abkommen fallenden Produkte stetig gestiegen ist und dass dieser Anstieg höher ausfiel als beim Handel mit anderen Produkten. Diese positive Entwicklung des Handels ist einerseits auf die Ausweitung des sektoriellen Geltungsbereichs des Abkommens im Laufe der Jahre

385 Die Effekte des MRA wurden im Auftrag des SECO in den Studien von BAK Economics und Ecoplan zum Effekt des Wegfalls der Bilateralen I untersucht. Die Studien sowie ein Synthesebericht sind abrufbar unter: www.seco.admin.ch > Aussenwirtschaft & Wirtschaftliche Zusammenarbeit > Wirtschaftsbeziehungen Europäische Union (EU) > Wirtschaftliche Bedeutung der Bilateralen I > Volkswirtschaftliche Auswirkungen eines Wegfalls der Bilateralen I. Den Effekt empirisch untersucht hatte die Konjunkturforschungsstelle KOF 2015 (Hälg, Florian [2015], «Das bilaterale Abkommen über den Abbau technischer Handelshemmnisse und der schweizerische Aussenhandel» in «Der bilaterale Weg – eine ökonomische Bestandesaufnahme», KOF Studie 58. Abrufbar unter: www.research-collection.ethz.ch/bitstream/handle/20.500.11850/112229/eth-49559- 01.pdf). Im Auftrag des SECO hat Ecoplan 2025 seine Studie von 2015 aktualisiert. Die Studie ist abrufbar unter: www.seco.admin.ch > Aussenwirtschaft & Wirtschaftliche Zusammenarbeit > Wirtschaftsbeziehungen Europäische Union (EU) > Wirtschaftliche Bedeutung der Bilateralen I