Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/47: Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU» · 931 Seiten
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Institutionen vorsieht (beispielswiese gestützt auf an die EU verpflichtend einzureichende Berichte), gilt dies nicht für die Schweiz. Entsprechend sind keine technischen Anpassungen erforderlich, um diese Unterschiede bei der Umsetzung im Detail darzustellen. Dennoch können entsprechende Informationen im Gemischten Ausschuss des LandVA ausgetauscht werden (Art. 8 Abs. 1 IP-LandVA). Das ist heute schon Praxis.
Aufgrund dieser Rechtslage haben die Vertragsparteien weitgehend darauf verzichtet, technische Anpassungen aufzunehmen. Bereits gefasste Beschlüsse des Gemischten Ausschusses, die Hinweise zur Anwendung bestimmter EU-Rechtsakte enthalten, wurden aus Gründen der Transparenz als technische Anpassungen aufgenommen.
So werden gemäss Artikel 1 Absatz 18 Buchstabe b Ziffern iii bis viii des ÄP-LandVA bei den folgenden Rechtsakten Verweise auf bestehende Beschlüsse des Gemischten Ausschusses des LandVA respektive deren Inhalt eingefügt: Richtlinien 2007/59/EG406, (EU) 2016/797407, (EU) 2016/798408 und Durchführungsverordnungen (EU) 2018/545409, (EU) 2018/763410, (EU) 2019/250411. Gemäss Artikel 1 Absatz 18 Buchstabe b Ziffer ii des ÄP-LandVA werden bestimmte EU-Rechtsakte, die in Anhang 1 LandVA aufgeführt sind, aus diesem Anhang gestrichen, da sie in der EU aufgehoben wurden.
Gemäss Artikel 1 Absatz 18 Buchstabe b Ziffer i des ÄP-LandVA werden die folgenden Rechtsakte in Anhang 1 Abschnitt 4 LandVA eingefügt:
406Richtlinie 2007/59/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007
über die Zertifizierung von Triebfahrzeugführern, die Lokomotiven und Züge im Eisenbahnsystem in der Gemeinschaft führen, Fassung gemäss Art. 1 Abs. 18 Bst. b Ziff. iii ÄP-LandVA.
407Richtlinie (EU) 2016/797 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2016
über die Interoperabilität des Eisenbahnsystems in der Europäischen Union (Neufassung), Fassung gemäss Art. 1 Abs. 18 Bst. b Ziff. iv des Änderungsprotokolls zum LandVA.
408Richtlinie (EU) 2016/798 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2016
über Eisenbahnsicherheit (Neufassung), Fassung gemäss Art. 1 Abs. 18 Bst. b Ziff. v ÄP-LandVA.
409Durchführungsverordnung (EU) 2018/545 der Kommission vom 4. April 2018 über die
praktischen Modalitäten für die Genehmigung für das Inverkehrbringen von Schienenfahrzeugen und die Genehmigung von Schienenfahrzeugtypen gemäss der Richtlinie
(EU) 2016/797 des Europäischen Parlaments und des Rates, Fassung gemäss Art. 1 Abs. 18 Bst. b Ziff. vi ÄP-LandVA.
410Durchführungsverordnung (EU) 2018/763 der Kommission vom 9. April 2018 über die
praktischen Festlegungen für die Erteilung von einheitlichen Sicherheitsbescheinigungen an Eisenbahnunternehmen gemäss der Richtlinie (EU) 2016/798 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 653/2007 der Kommission, Fassung gemäss Art. 1 Abs. 18 Bst. b Ziff. vii ÄP-LandVA.
411Durchführungsverordnung (EU) 2019/250 der Kommission vom 12. Februar 2019 über die
Muster der EG-Erklärungen und -Bescheinigungen für Eisenbahn-Interoperabilitätskomponenten und -Teilsysteme, das Muster der Typenkonformitätserklärung für Schienenfahrzeuge und über die EG-Prüfverfahren für Teilsysteme gemäss der Richtlinie
(EU) 2016/797 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 201/2011 der Kommission, Fassung gemäss Art. 1 Abs. 18 Bst. b Ziff. viii ÄP-LandVA.