Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/47: Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU» · 931 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 597Fedlex · Erläuternder Bericht

aufwand für die Beiträge aufgrund des substanziell höheren Finanzvolumens verglichen mit dem zweiten Schweizer Beitrag deutlich ansteigt. Das Personal in der Schweiz ist hauptsächlich für die strategische und finanzielle Steuerung, die Festlegung der Vorgaben und Standards, die Kontrolle der operationellen und finanzadministrativen Umsetzung sowie Koordinationsaufgaben in der Schweiz verantwortlich. Das Personal in den Schweizer Vertretungen ist für die Umsetzung und insbesondere die Überwachung des Programms verantwortlich.

Die Erfahrungen aus den bisherigen Beiträgen haben gezeigt, dass insbesondere für die Begleitung in den strukturschwächeren Ländern, in denen die inländischen Umsetzungskapazitäten unzureichend sind, zusätzliche personelle Ressourcen bereitgestellt werden müssen. Zwar lassen sich Effizienzgewinne erzielen, indem auf erprobte Prozesse und Systeme zurückgegriffen wird, und in beschränktem Masse können Skaleneffekte beim Design der Programme sowie bei der Replikation von «One size fits all»-Massnahmen genutzt werden. Es wird auch angestrebt, grössere Programme zu unterstützen, wie das Städteprogramm in Polen unter dem zweiten Schweizer Beitrag, jedoch ist dieser Ansatz nicht in allen Fällen möglich. Die Erhöhung der eingesetzten Mittel in der Periode 2030–2036 macht indessen einen erhöhten Bedarf für die Umsetzungsunterstützung sowie namentlich auch die Qualitätskontrolle und das Risikomanagement (gerade in Bezug auf die Korruptionsgefahren) notwendig. Der personelle Aufwand wird damit anteilsmässig aber deutlich weniger stark ansteigen als das für die Beiträge ab 2030 eingesetzte Finanzvolumen.

Eine präzise Ressourcenaufstellung ist zum heutigen Zeitpunkt nicht möglich, da weder die genaue Anzahl der begünstigten EU-Mitgliedstaaten noch die detaillierte thematische und sektorielle Ausrichtung der Beiträge feststehen. Neben dem Personalaufwand müssen mit diesen 5 % auch der Sach- und Betriebsaufwand gedeckt werden. Darin werden unter anderem auch Kosten für ein neues digitales Managementsystem sowie die Kosten für die Büros in den Aussenstellen enthalten sein. Schon jetzt ist absehbar, dass der Eigenaufwand von 5 % für den zweiten Schweizer Beitrag knapp bemessen war.

Ab Inkrafttreten werden die Mittel für die Umsetzung des Schweizer Beitrags in den jeweiligen Globalbudgets von EDA (DEZA), WBF (SECO) und EJPD (SEM) eingestellt. Bei der Mittelaufteilung pro Jahr handelt es sich um Schätzungen, die jährlich im Rahmen des jeweiligen Budgetprozesses dem aktuellen Stand der Planung angepasst und vom Parlament genehmigt werden müssen.