Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/47: Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU» · 931 Seiten

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Tabelle 2.10.10.1.1 (2): Einmalige zusätzliche finanzielle Verpflichtung – Aus-

zahlungsplanung 2030–2039 (indikativ)

(in Mio. CHF) 2030 2031 2032 2033 2034 2035 2036 2037 2038 2039 Total

VK einm. zus.

fin. Verpflich-

tung 20 40 60 80 120 150 150 150 150 93,70 1013,70

– davon DEZA 10 20 30 40 60 75 75 75 75 46,85 506,85

– davon SECO 10 20 30 40 60 75 75 75 75 46,85 506,85

Swiss Exper-

tise and Part-

nership Fund

(2 %) 2,18 2,18 2,18 2,18 2,18 2,18 2,18 2,18 2,18 2,18 21,80

Eigenaufwand (5 %) 54,50

Einmalige zusätzliche finanzielle Verpflichtung - Total1090

Die im Verpflichtungskredit «einmalige zusätzliche finanzielle Verpflichtung» eingestellten Mittel entsprechen einem Maximalbetrag. Falls das Paket Schweiz–EU statt am 1. Januar 2028 erst Anfang 2030 in Kraft treten würde, liegen die Auszahlungen in den Jahren 2030–2039 insgesamt 440 Millionen Franken (d. h. durchschnittlich 44 Mio. CHF pro Jahr) tiefer.

2.10.10.1.2 Personelle Auswirkungen

Im Beitragsabkommen wurde mit der EU vereinbart, dass die für die Umsetzung des Schweizer Beitrags nötigen Mittel Teil des Gesamtbetrags sind. Für den ersten Beitrag wurde festgehalten, dass der Schweiz hierfür maximal 5 % des Betrags zur Verfügung stehen. Dasselbe gilt für die einmalige zusätzliche finanzielle Verpflichtung. Die Schweiz kann diese Mittel von insgesamt maximal 177 Millionen Franken entsprechend bis 2039 für Personal- und Sachaufwand einsetzen, ohne dass ihr dadurch zusätzliche Kosten entstehen. Der Eigenaufwand für die einmalige zusätzliche finanzielle Verpflichtung könnte, abhängig vom Zeitpunkt des Inkrafttretens des Stabilisierungsteils des Pakets Schweiz–EU bis zu 22 Millionen Franken tiefer ausfallen.

Um mit der Umsetzung ab 2030 beginnen zu können, müssen bereits ab Inkrafttreten des Beitragsabkommens Vorbereitungen getroffen werden. Im Zeitraum 2029–2039 werden daher durchschnittlich rund 13,5 Millionen Franken pro Jahr für den Aufwand für Personal in der Schweiz und in den Schweizer Vertretungen einschliesslich des Lokalpersonals (s. Tabelle 2.10.10.1.2 [1]) benötigt. Es werden damit die bestehenden und zum Teil neuen Stellen (VZÄ bisher: 21,2 in Bern, 27,6 vor Ort, VZÄ zusätzlich: 25–30) unter anderem in den Schweizer Vertretungen finanziert, da der Umsetzungs-