Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/47: Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU» · 931 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 787Fedlex · Erläuternder Bericht

vom 10. September 2008735 über den Umgang mit Organismen in der Umwelt (Freisetzungsverordnung, FrSV) verweisen auf einzelne Bestimmungen der PGesV. Diese Verweise sind anzupassen, um auf das einschlägige EU-Recht zu verwiesen.

GebV-BAFU und FrSV

Die Gebührenverordnung vom 3. Juni 2005736 über die Gebühren des Bundesamtes für Umwelt (Gebührenverordnung BAFU, GebV-BAFU) als auch die Verordnung vom 10. September 2008737 über den Umgang mit Organismen in der Umwelt (Freisetzungsverordnung, FrSV) verweisen auf einzelne Bestimmungen der PGesV. Diese Verweise sind anzupassen, um auf das einschlägige EU-Recht zu verwiesen.

2.12.10.1.2 Pflanzenvermehrungsmaterial

Die Regulierung des Pflanzenvermehrungsmaterials umfasst Qualitäts- und Identitätsstandards, die sich in der Schweiz wie in zahlreichen anderen Ländern im Verlauf eines Jahrhunderts entwickelten. Für den EU-Binnenmarkt wird das Pflanzenvermehrungsmaterial sektorspezifisch in insgesamt 12 Richtlinien des Rates und den gestützt darauf erlassenen Rechtsakten geregelt. Sie wurden gesamthaft in den Anhang I des Protokolls zur Lebensmittelsicherheit integriert. Sieben Richtlinien sind bereits Bestandteil des geltenden Landwirtschaftsabkommens. Fünf Richtlinien, die in der Vergangenheit noch nicht Bestandteil des Landwirtschaftsabkommens waren, erfordern eine Umsetzung:

1. Richtlinie 98/56/EG des Rates vom 20. Juli 1998 über das Inverkehrbringen von Vermehrungsmaterial von Zierpflanzen738,

2. Richtlinie 1999/105/EG des Rates vom 22. Dezember 1999 über den Verkehr mit forstlichem Vermehrungsgut739,

3. Richtlinie 2008/72/EG des Rates vom 15. Juli 2008 über das Inverkehrbringen von Gemüsepflanzgut und Gemüsevermehrungsmaterial mit Ausnahme von Saatgut740,

4. Richtlinie 2002/55/EG des Rates vom 13. Juni 2002 über den Verkehr mit Gemüsesaatgut741 und

735 SR 814.911

736 SR 814.014

737 SR 814.911

738 Richtline 98/56/EG des Rates vom 20. Juli 1998 über das Inverkehrbringen von Vermehrungsmaterial von Zierpflanzen, ABl. L 226 vom 13.8.1998, S. 16 ; zuletzt geändert durch Richtlinie 2003/61/EG des Rates vom 18. Juni 2003, ABl. L 165 vom 3.7.2003, S. 23.

739 Richtlinie 1999/105/EG des Rates vom 22. Dezember 1999 über den Verkehr mit forstlichem Vermehrungsgut, ABl. L 11 vom 15.1.2000, S. 17.

740 Richtlinie 2008/72/EG des Rates vom 15. Juli 2008 über das Inverkehrbringen von Gemüsepflanzgut und Gemüsevermehrungsmaterial mit Ausnahme von Saatgut (kodifizierte Fassung), ABl. L 205 vom 01/08/2008, S. 28.

741 Richtlinie 2002/55/EG des Rates vom 13. Juni 2002 über den Verkehr mit Gemüsesaatgut ABl. L 193 vom 20.7.2002, S. 33, zuletzt geändert durch Richtlinie 2004/117/EG des Rates vom 22. Dezember 2004, ABl. L 14 vom 18.1.2005, S. 18.