Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/47: Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU» · 931 Seiten

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(BLW) mit Agroscope sowie Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO). Nach dem Erhalt des Dossiers führen die Beurteilungsstellen in ihrem jeweiligen Fachbereich eine detaillierte Vollständigkeitsprüfung durch. In Zukunft wird sich die Frage stellen, ob dieses dezentral organisierte System auch für die neuen Pflichten noch angemessen ist, die die Integration der Schweiz ins Zonen-System der EU mit sich bringt.

Die zusätzlich benötigten Personalressourcen lassen sich momentan nicht genau beziffern. Neue Aufgaben (Beteiligung an Bewertungen der EFSA, Teilnahme an Fachausschüssen usw.) könnten zwar zu einem zusätzlichen Personalbedarf führen, dies dürfte jedoch dadurch kompensiert werden, dass die Zuständigkeit für die Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel in Zukunft unter den Mitgliedstaaten und der Schweiz aufgeteilt wird.

Sollte die Integration der Schweiz ins europäische System dennoch einen grösseren personellen oder finanziellen Bedarf nach sich ziehen, wäre dieser zumindest teilweise durch die zusätzlichen Einnahmen aufgrund der Gebührenerhöhung gedeckt.

Futtermittel

Die im Bereich Futtermittel aktuell geltende Schweizer Gesetzgebung wurde zur Umsetzung des Landwirtschaftsabkommens bereits an das entsprechende EU-Recht angeglichen. Die zukünftige direkte Anwendung des in das Protokoll zur Lebensmittelsicherheit integrierten EU-Rechts sollte keine finanziellen Auswirkungen auf den Bund haben. Die in die Zuständigkeit des Bundes fallenden Vollzugsaufgaben ändern sich in Bezug auf die Häufigkeit gar nicht und hinsichtlich der Vorgehensweise nur geringfügig. Die heute für die Revision der Verordnungen und das Zulassungsverfahren zuständigen Ressourcen werden zukünftig aktiv an der Ausarbeitung von EU-Entscheiden mitwirken.

Tierzucht

Die schweizerische Tierzuchtgesetzgebung ist bereits heute kompatibel mit der entsprechenden EU-Gesetzgebung. Neu wird sich die Schweiz aktiv an der Erarbeitung des EU-Tierzuchtrechts beteiligen können, was im Interesse der Schweiz ist. Der diesbezügliche Mehraufwand wird BLW-intern kompensiert.

2.12.10.5.2 Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden sowie auf urbane Zentren, Agglomerationen und Berggebiete

Pflanzengesundheit

Alle Quarantäneorganismen, die sich in der Schweiz ansiedeln könnten, müssen gemäss EU-Recht im Landesinneren dem Risiko entsprechend und mindestens alle 10 Jahre amtlich überwacht werden. In der Folge haben die Kantone ihr Hoheitsgebiet neu auf mehr Quarantäneorganismen zu überwachen.

Der Vollzug und die Überwachung der EU-Bestimmungen im Bereich der Pflanzengesundheit haben für die Kantone einen Mehraufwand von schätzungsweise 1 Million