Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/47: Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU» · 931 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 796Fedlex · Erläuternder Bericht

2.12.10.5 Auswirkungen dieser Umsetzungserlasse

2.12.10.5.1 Auswirkungen auf den Bund

Pflanzengesundheit

Im Bereich der Pflanzengesundheit (Quarantäne) hat das Protokoll zur Lebensmittelsicherheit insbesondere folgende Auswirkungen auf den Bund:

Die Bestimmungen der EU-Kontrollverordnung sollen auch für pflanzengesundheitliche Massnahmen in der Schweiz angewendet werden. Damit müssen die Betriebe in Bezug auf den Pflanzenpass und den ISPM 15-Standard765 (Verpackungsmaterial aus Holz) gegenüber heute verstärkt kontrolliert werden. Betriebe, die für das Ausstellen von Pflanzenpässen zugelassen sind, werden in jedem Fall mindestens einmal jährlich amtlich kontrolliert, eine risikobasierte Reduktion der Kontrollfrequenz ist nur noch in begründeten Ausnahmefällen möglich. Tritt in einer Region ein prioritärer Quarantäneorganismus wie der Japankäfer oder der Asiatische Laubholzbockkäfer auf, müssen zwei amtliche Kontrollen pro Jahr durchgeführt werden. Für den Bund, der diese Kontrollen durchführt, bedeutet dies einen finanziellen und personellen Mehraufwand.

Alle Quarantäneorganismen, die sich in der Schweiz ansiedeln könnten, müssen im Landesinneren dem Risiko entsprechend und mindestens alle 10 Jahre amtlich überwacht werden. In der Folge haben die Kantone ihr Hoheitsgebiet neu auf mehr Quarantäneorganismen zu überwachen. Der Bund wird hier einen finanziellen Mehraufwand haben, da er sich an den Aufwänden der Kantone für die Gebietsüberwachung beteiligt. Zusätzlich übernimmt der Bund die Planung, Koordination und Analytik der Proben, was mit personellem und finanziellem Mehraufwand verbunden ist.

Vollzug der EU-Bestimmungen und Überwachung des Vollzugs im Bereich der Pflanzengesundheit haben für den Bund einen geschätzten finanziellen Mehraufwand von rund 5 Millionen Franken pro Jahr zur Folge, mit einer möglichen Reduktion auf 4,1 Millionen Franken pro Jahr ab 2033. Dies beinhaltet 1,5 Millionen Franken pro Jahr für rund 9 zusätzliche Vollzeitstellen auf vier Bundesstellen verteilt für die ersten Jahre, die auf 5 zusätzliche Vollzeitstellen für die Jahre ab 2033 reduziert werden können (0,8 Mio. Franken pro Jahr). Die zusätzlichen Stellen werden bei Agroscope, bei der WSL, im BLW und im BAFU insbesondere für die Wahrnehmung der folgenden Aufgaben benötigt:

– Diagnostik von Proben (Labore);

– Intensivierung der Gebietsüberwachung (mehr Überwachungsaufträge erarbeiten und umsetzen);

– Akkreditierung Labore und mandatierte Kontrollorganisationen;

765 Internationaler Standard für Phytosanitäre Massnahmen Nr. 15 des Internationalen Pflanzenschutzübereinkommens. Der Standard schreibt vor, dass Paletten und andere Verpackungen aus Massivholz behandelt werden, damit keine Schadorganismen in den Verpackungen verschleppt werden.