Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/47: Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU» · 931 Seiten
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2.12.10.1.6 Hygiene in der Primärproduktion (Futter- und Lebensmittel)
Die Verordnung vom 23. November 2005763 über die Primärproduktion (VPrP), die die Sicherheit von Futtermitteln und Lebensmitteln auf der Stufe der Primärproduktion gewährleisten soll, sowie die Milchprüfungsverordnung vom 20. Oktober 2010764 (MiPV) stützen sich sowohl auf das LwG als auch auf das LMG. Die Auswirkungen des Protokolls zur Lebensmittelsicherheit auf diese beiden Verordnungen sind in Ziffer 2.12.9 «Umsetzung in der Lebensmittelgesetzgebung» beschrieben.
2.12.10.2 Abstimmung von Aufgaben und Finanzen
Die Verabschiedung einer Botschaft zu einem Lebensmittelsicherheitsabkommen mit der EU in der zweiten Hälfte der Legislaturperiode ist in der vom Bundesrat verabschiedeten Botschaft vom 24. Januar 2024 zur Legislaturplanung 2023–2027 angekündigt. Der Abschluss des Protokolls zur Lebensmittelsicherheit bildet somit Bestandteil der Strategie des Bundesrates für die Jahre 2023–2027 und hat unter anderem die Änderung des LwG sowie des WaG zur Folge. Der Bundesrat wird seine finanzpolitischen Entscheidungen im Rahmen der Erstellung des jährlichen Voranschlags treffen.
2.12.10.3 Umsetzungsfragen
In den Bereichen Landwirtschaft und Wald stellen sich keine gesonderten Umsetzungsfragen.
2.12.10.4 Erläuterungen zu einzelnen Artikeln der Umsetzungserlasse
2.12.10.4.1 Landwirtschaftsgesetz (LwG)
Art. 141
In Art. 141 LwG zur Zuchtförderung wird ein dritter Absatz hinzugefügt, der besagt, dass der Bund die Ausführungsbestimmungen, die zur Umsetzung des Protokolls zur Lebensmittelsicherheit erforderlich sind, erlassen kann.
Art. 148
In Art. 148 LwG betreffend die Ausführungsbestimmungen zu Pflanzenschutz und Produktionsmitteln wird ein dritter Absatz hinzugefügt, der besagt, dass der Bund die Ausführungsbestimmungen, die zur Umsetzung des Protokolls zur Lebensmittelsicherheit erforderlich sind, erlassen kann.
763SR 916.020