Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/47: Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU» · 931 Seiten

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– in der Übergangszeit: Kommunikation und Koordination der Änderungen im Recht und im Vollzug gegenüber heute.

Neu erhält die Schweiz die Gelegenheit, bei der Ausarbeitung von Änderungen der betreffenden EU-Rechtsakte oder bei der Schaffung neuen EU-Rechts im Bereich der Pflanzengesundheit mitzuwirken (sog. Decision Shaping). Dies bedeutet zwar ebenfalls einen personellen Mehrbedarf. Die Interessen der Schweiz können damit aber aktiv eingebracht werden.

Die Zuständigkeiten und Kompetenzen auf Stufe Bund und zwischen Bund und Kantonen bleiben gleich.

Pflanzenvermehrungsmaterial

Die Umsetzung der EU-Bestimmungen im Bereich des Pflanzenvermehrungsmaterials kann in den bestehenden Vollzug der Pflanzengesundheit integriert werden. Produzentenzulassungen, Registrierungen, Kontrollstrukturen und Bescheinigungen beziehen sich auf dieselben Entitäten. Die jährlichen Aufwände zur Erweiterung der Kontrollen für landwirtschaftliches und gartenbauliches Pflanzenvermehrungsmaterial umfassen in den ersten beiden Jahren schätzungsweise 100 000 Franken für mandatierte Kontrollorganisationen und 0,7 FTE interne personelle Ressourcen, danach 40 000 Franken beziehungsweise 0,3 FTE.

Erleichterungen sind im Aussenhandel mit Pflanzenvermehrungsmaterial zu erwarten. Einerseits durch die Gültigkeit der EU-Sortenregister für Obst- und Gemüsearten. Andererseits durch den Wegfall der technischen Handelsbarriere zur EU bei Obst- und Gemüsepflanzgut. Beides erleichtert die Kommunikation im Vollzugsbereich.

Der Aufbau der Kontrolle der Importeurinnen und Importeure von forstlichem Vermehrungsgut wird vor allem in der Aufbauphase personelle Ressourcen beanspruchen (ca. 0.2 FTE pro Jahr). Bei einer Auslagerung der Kontrollen sind zusätzliche finanzielle Mittel erforderlich. Die Umsetzung der Kontrolle würde für die ersten 2 Jahre ca. 100 000 Franken pro Jahr kosten (Aufbau) und danach 50 000 Franken pro Jahr (Betrieb).

Pflanzenschutzmittel

Die Integration der Schweiz in das Zonen-System der EU wird sich auf die Organisation der Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel auswirken. Heute muss ein Unternehmen, das ein neues Pflanzenschutzmittel in Verkehr bringen will, bei der Zulassungsstelle des BLV ein Gesuch inklusive der erforderlichen Unterlagen und Studien einreichen.

Nach einer groben Vollständigkeitsprüfung durch die Zulassungsstelle wird das eingereichte Dossier an die Beurteilungsstellen weitergeleitet. Diese sind für die wissenschaftliche Beurteilung der Unterlagen zuständig und bei verschiedenen Bundesämtern angesiedelt: Bundesamt für Umwelt (BAFU), Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV), Bundesamt für Landwirtschaft