Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/47: Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU» · 931 Seiten
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Die Vorlage hat keine Auswirkungen auf die Kantone.
2.12.10.5.3 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft
Pflanzengesundheit
Gemäss den Vorgaben der EU-Kontrollverordnung werden die Kontrollen in Betrieben in Bezug auf den Pflanzenpass und den ISPM 15-Standard (Verpackungsmaterial aus Holz) verstärkt und mindestens einmal jährlich durchgeführt werden. Da ein Teil der Kosten für die Betriebskontrollen von den kontrollierten Betrieben getragen wird, steigt der Aufwand für die Betriebe. Beim Auftreten eines prioritären Quarantäneorganismus müssen die Kontrollen in für das Ausstellen von Pflanzenpässen zugelassenen Betrieben auf zwei pro Jahr erhöht werden. Auch hier wird ein Teil der Kontrollkosten auf die Betriebe überwälzt. Dies trägt jedoch zur Minderung der Verbreitung von Schadorganismen und der damit zusammenhängenden volkswirtschaftlichen Kosten bei. Allgemein wird den pflanzenproduzierenden Betrieben einen erleichterten Handel ermöglich.
Pflanzenvermehrungsmaterial
Für den Saatgutsektor und das Baumschulwesen wird eine vollständige Integration in den EU-Binnenmarkt und Rechtssicherheit erreicht. Das ist wichtig, denn Pflanzenzüchtung, Saat- und Pflanzgutproduktion sind sehr spezialisierte, kapital- und zeitintensive landwirtschaftliche Zweige, die nicht isoliert vom europäischen Binnenmarkt geführt werden können. Für Pflanzenvermehrungsmaterial von Obst-, Gemüse- und Zierpflanzenarten wird ein Anschluss an den EU-Binnenmarkt erreicht. Einschlägige Produzentinnen und Produzenten sind bereits im Rahmen der Pflanzengesundheit zur Ausstellung des Pflanzenpasses registriert. Kontrollen können gleichzeitig mit dem Pflanzenpass durchgeführt werden. Bei Forstbaumschulen werden Kontrollen durch den Bund eingeführt, die jährlich zu einem finanziellen Mehraufwand von 5 000 bis 7 000 Franken pro Jahr führen.
Pflanzenschutzmittel
Die Integration der Schweiz in das nach Zonen unterteilte Zulassungssystem der EU wird die Arbeit der Unternehmen erleichtern, die ihre Pflanzenschutzmittel in der Schweiz in Verkehr bringen wollen. Nach dem neuen Verfahren kann ein Unternehmen sein Dossier gleichzeitig in mehreren Ländern einer Zone einreichen. Die Bewertung wird sodann zugunsten aller Länder durch ein einziges als Berichterstatter bezeichnetes Land vorgenommen. Das Zulassungsverfahren ist zwar bereits heute stark harmonisiert, aber nur unilateral, was bedeutet, dass erleichterte Verfahren nur für in der EU bereits zugelassene Pflanzenschutzmittel vorgesehen sind. Somit müssen die Unternehmen dennoch ein Dossier in der Schweiz einreichen und die hiesigen Behörden ihrerseits eine Bewertung vornehmen. Für die betroffenen Unternehmen