Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/47: Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU» · 931 Seiten
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2.12.12.1 Auswirkungen auf den Bund
Das Protokoll zur Lebensmittelsicherheit betrifft die Landwirtschafts-, Lebensmittel-, Tierseuchen-, Tierschutz- und Waldgesetzgebung. Die betreffenden Gesetze und deren Ausführungserlasse haben bereits im Rahmen des bestehenden Landwirtschaftsabkommen (Bilaterale I) in vielen Bereichen eine Angleichung an das EU-Recht erfahren. Unter dem aktuell geltenden System der Äquivalenz der Rechtsvorschriften hat die Schweiz zu den einschlägigen Bestimmungen des EU-Rechts gleichwertiges Schweizer Recht erlassen, welches zu den gleichen Ergebnissen führt und die gleiche Wirkung erzielt.
Mit dem Protokoll zur Lebensmittelsicherheit werden sich die Aufgaben der Mitarbeitenden in der Bundesverwaltung verändern. Aufgrund der künftig vorgesehenen direkten Anwendung des in das Abkommen aufgenommenen massgebenden EU-Rechts muss die schweizerische Gesetzgebung entlang der Lebensmittelkette überprüft und bereinigt werden.
Die Überprüfung und Bereinigung des Schweizer Rechts bringt einen anfänglichen Mehraufwand mit sich. Diese Vorbereitungsarbeiten erfordern den Einsatz von erheblichen personellen Ressourcen. Das BLV plant, diese Aufgaben mit den bestehenden Ressourcen zu bewältigen und dafür seine für 2025–2028 vorgesehenen Tätigkeiten neu zu organisieren. Das BLW und das BAFU schätzen, dass die Vorbereitungsarbei-