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Vernehmlassung 2025/49: Teilrevision der Bundesverfassung und Änderung des Bundesgesetzes über die polizeilichen Informationssysteme des Bundes · 4 Seiten

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Bundesgesetz über polizeiliche Informationssysteme

II

Die Änderung anderer Erlasse wird im Anhang geregelt.

III

1Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum.

2Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten.

3Dieses Gesetz kann nur in Kraft treten, wenn der Bundesbeschluss vom […] über die Schaffung einer Bundeskompetenz zur Regelung der Bekanntgabe polizeilicher Daten in Kraft getreten ist.

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