Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/49: Teilrevision der Bundesverfassung und Änderung des Bundesgesetzes über die polizeilichen Informationssysteme des Bundes · 2 Seiten
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Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD
Bern,
Adressatinnen:
die politischen Parteien
die Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete
die Dachverbände der Wirtschaft
die interessierten Kreise
Verbesserung des polizeilichen Informationsaustauschs - Teilrevision der Bundesverfassung und Änderung des Bundesgesetzes über die polizeilichen Infor-
mationssysteme des Bundes; Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens
Sehr geehrte Damen und Herren
Der Bundesrat hat am 18. Februar 2026 das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, bei den Kantonen, den politischen Parteien, den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Gemeinden, Städte und Berggebiete, den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Wirtschaft und den interessierten Kreisen über die Teilrevision der Bundesverfassung und die Änderung des Bundesgesetzes über die polizeilichen Informationssysteme des Bundes zur Verbesserung des polizeilichen Informationsaustauschs ein Vernehmlassungsverfahren durchzuführen.
Die Vernehmlassungsfrist dauert bis zum 26. Mai 2026.
Mit der Änderung des Bundesgesetzes über die polizeilichen Informationssysteme des Bundes (BPI; SR 361) soll die Motion Eichenberger 18.3592 «Nationaler polizeilicher Datenaustausch» umgesetzt werden, welche die Schaffung einer Vernetzungsplattform der kantonalen Polizeidatenbanken mit jenen des Bundes verlangt. Der Betrieb dieser polizeilichen Abfrageplattform, wie auch der Datenaustausch über diese Plattform, soll im BPI geregelt werden. Die Abfrageplattform wird die schweizweite Abfrage der Informationen aus den angeschlossenen Quellsysteme des Bundes und der Kantone ermöglichen.
Darüber hinaus werden verschiedene Bestimmungen zu Informationssystemen im BPI und weiteren Gesetzen ergänzt. Auch dabei liegt der Fokus darauf, vorhandene polizeiliche Informationen den Behörden, die sie für ihre Aufgabenwahrnehmung benötigen, effizient zur Verfügung zu stellen.
Zudem soll gleichzeitig auch die Motion 23.4311 «Schaffung einer Verfassungsgrundlage für eine Bundesregelung des nationalen polizeilichen Datenaustausches» der Sicherheitspolitischen Kommission des Nationalrates umgesetzt werden. Sie verlangt, die Schaffung einer Verfassungsgrundlage, damit der Bund den polizeilichen Datenaustausch zwischen den Kantonen regeln kann.