Vorlage
Vernehmlassung 2025/49: Teilrevision der Bundesverfassung und Änderung des Bundesgesetzes über die polizeilichen Informationssysteme des Bundes · 4 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 1Fedlex · Vorlage
[QR Code] [Signature1]
Bundesgesetz über polizeiliche Informationssysteme (BPI)
Änderung vom …
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom …1,
beschliesst:
I
Das Bundesgesetz über polizeiliche Informationssysteme vom 13. Juni 20082 wird wie folgt geändert:
Art. 9 Abs. 1 Bst. a
1Fedpol betreibt einen Informationssystem-Verbund; dieser umfasst folgende Informationssysteme:
a. die polizeilichen Informationssysteme nach den Artikeln 10 ‐15 und 15b;
Art. 11 Abs. 5
5Zugriff auf die Daten mittels Abrufverfahren haben:
a. fedpol für kriminal-, gerichtspolizeiliche,- sicherheitspolizeiliche- und verwaltungspolizeiliche Zwecke, die internationale Polizeikooperation und den technischen Betrieb des Systems sowie die Meldestelle für Geldwäscherei für die Aufgaben zur Bekämpfung der Geldwäscherei, deren Vortaten, der organisierten Kriminalität und der Terrorismusfinanzierung;
Art. 15a
Aufgehoben
1 BBl 2026…
2 SR 361