Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/5: Faire Teilnahme der SRG am audiovisuellen Produktionsmarkt · 9 Seiten

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6.4 Unterstellung unter die Ausgabenbremse

Mit der Vorlage wird weder eine neue Subventionsbestimmung geschaffen noch führt sie zu wiederkehrenden Ausgaben für den Bund. Die Vorlage ist somit nicht der Ausgabenbremse (Art. 159 Abs. 3 Bst. b BV) unterstellt.

6.5 Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips und des Prinzips der fiskalischen Äquivalenz

Die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen ist nicht tangiert.

6.6 Einhaltung der Grundsätze des Subventionsgesetzes

Das Subventionsgesetz ist nicht tangiert.

6.7 Delegation von Rechtsetzungsbefugnissen

Der Bundesrat erteilt gemäss Artikel 25 Absatz 1 RTVG die Konzession. Mit der Vorlage wird ein neues Element im Gesetz verankert, welches in der Konzession und damit vom Bundesrat umzusetzen ist.

6.8 Datenschutz

Die Vorlage ist aus Sicht des Datenschutzes ohne Relevanz.