Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/5: Faire Teilnahme der SRG am audiovisuellen Produktionsmarkt · 9 Seiten

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Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrats (KVF-N) prüfte die Initiative an ihrer Sitzung vom 18. Oktober 2022 und beschloss mit 17 zu 3 Stimmen bei 3 Enthaltungen, dieser Folge zu geben. Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerats (KVF-S) hat am 10. Januar 2023 mit der Beratung begonnen und am 4. April 2023 Vertretungen der SRG, der audiovisuellen Branche und des Bundesamtes für Kultur angehört, um zu eruieren, ob gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht. Sie hat diesen verneint und mit 8 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung dem Beschluss ihrer Schwesterkommission keine Zustimmung gegeben. Das Geschäft kam deshalb am 5. September 2023 nochmals in die KVF-N, welche ihrem Rat mit 19 zu 1 Stimme bei 2 Enthaltungen beantragte, der parlamentarischen Initiative Folge zu geben. Der Nationalrat gab dem Geschäft daraufhin am 6. Dezember 2023 oppositionslos Folge. Die KVF-S stimmte diesem Beschluss am 12. Februar 2024 mit 8 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung zu.

Am 29. April 2024 setzte die KVF-N die Eckwerte zur Ausarbeitung eines Berichts- und Erlassentwurfs zur parlamentarischen Initiative fest und erteilte der Verwaltung den Auftrag, diese Entwürfe entsprechend auszuarbeiten.

Nachdem dieser Auftrag erteilt wurde, beantragte die KVF-N gleichentags einstimmig die Abschreibung der Motion 16.4027. Sie war der Ansicht, dass mit der Umsetzung der parlamentarischen Initiative dem Anliegen der Motion Rechnung getragen werde und daher kein zusätzlicher Auftrag an den Bundesrat aufrechterhalten werden müsse. Die KVF-S beantragte am 6. Mai 2024 mit 4 zu 4 Stimmen und Stichentscheid der Präsidentin ebenfalls, die Motion abzuschreiben. Sowohl der Ständerat als auch der Nationalrat folgten den Anträgen ihrer Kommissionen und schrieben die Motion 16.4027 am 28. Mai 2024 beziehungsweise am 14. Juni 2024 ab.

2 Ausgangslage

2.1 Einleitung

Die Akteure der veranstalterunabhängigen audiovisuellen Industrie in der Schweiz sind auf eine verlässliche Zusammenarbeit mit der SRG als grösste schweizerische Radio- und Fernsehanbieterin angewiesen. Die Grundzüge dieser Zusammenarbeit sind bisher ausschliesslich auf Konzessionsebene geregelt. Nach Ansicht der KVF-N ist dies ungenügend (zur Begründung vgl. Kapitel 2.3). Es soll daher eine verbindliche Regelung auf Gesetzesstufe geschaffen werden, die es zudem erlaubt, in der Konzession Mindestanteile für die Vergabe von Aufträgen festzulegen.

2.2 Rechtliche Grundlagen und aktuelle Situation

Das Bundesgesetz vom 24. März 2006 über Radio und Fernsehen (RTVG)2 sieht derzeit keine Regelungen zur Zusammenarbeit zwischen der SRG und der veranstalterunabhängigen audiovisuellen Industrie in der Schweiz vor. Die Zusammenarbeit wird

2 SR 784.40