Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/5: Faire Teilnahme der SRG am audiovisuellen Produktionsmarkt · 9 Seiten
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Inhalte, technische Betriebe und Techniker, grossmehrheitlich in der Schweiz verarbeitet und erbracht werden.
Art. 25 Konzession
3Die Konzession bestimmt namentlich: [...]
d.[neu] die Einzelheiten der Berücksichtigung der veranstalterunabhängigen audiovisuellen Industrie in der Schweiz nach Artikel 24 Absatz 4 Buchstabe bbis; sie kann entsprechende Mindestanteile vorschreiben;
e.[neu] Regelungen zur Wahrung des Wettbewerbs in den Märkten der audiovisuellen Produktion und filmtechnischen Dienstleistungen bei Angeboten der SRG in diesen Märkten.
Art. 27 Programmproduktion
2[neu] Sie werden zu einem definierten Anteil durch Aufträge an die veranstalterunabhängige schweizerische audiovisuelle Industrie gemäss Artikel 24 Absatz 4 Buchstabe bbisproduziert.
Nach Ansicht der KVF-N ist aber nicht der eingereichte Initiativtext ausschlaggebend, sondern es ist vor allem entscheidend, dass das in der Begründung der parlamentarischen Initiative verankerte Ziel erreicht wird: Die Position der Akteure der veranstalterunabhängigen audiovisuellen Industrie in der Schweiz soll gestärkt werden und es soll möglich sein, in der Konzession Mindestanteile der Produktionsauslagerung von der SRG an die veranstalterunabhängige audiovisuelle Industrie in der Schweiz festzuschreiben. Der Inhalt des vorgeschlagenen neuen Artikels 25 Absatz 3 Buchstabe d RTVG ist zur Erreichung dieses Ziels ausreichend. Die übrigen, gemäss Initiativtext vorgeschlagenen Anpassungen erachtet die KVF-N als nicht notwendig.
Die KVF-N schlägt daher vor, das RTVG ausschliesslich mit dem im Vorentwurf vorgeschlagenen neuen Artikel 25 Absatz 3 Buchstabe d zu ergänzen. Dies würde auch der Regelungsdichte zur Zusammenarbeit mit der Schweizer Literatur und dem schweizerischen Musik- und Filmschaffen in Artikel 25 Absatz 3 Buchstabe c RTVG entsprechen.
3 Grundzüge der Vorlage
Mit der Ergänzung von Artikel 25 RTVG soll der Bundesrat in der Konzession der SRG zwingend die Einzelheiten der Berücksichtigung der veranstalterunabhängigen audiovisuellen Industrie in der Schweiz vorschreiben. Zudem soll gesetzlich verankert werden, dass die Konzession entsprechende Mindestanteile für die Auftragsvergabe vorsehen kann. Die hier vorgeschlagene Änderung soll die Position der Akteure der veranstalterunabhängigen audiovisuellen Industrie gegenüber der SRG stärken.