Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/5: Faire Teilnahme der SRG am audiovisuellen Produktionsmarkt · 9 Seiten

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5.4 Auswirkungen auf die Gesellschaft

Für die Gesellschaft ergeben sich keine Auswirkungen.

5.5 Auswirkungen auf die Umwelt

Die Vorlage hat keine Auswirkungen auf die Umwelt.

5.6 Andere Auswirkungen

Die Gesetzesänderung kann für die veranstalterunabhängige audiovisuelle Industrie in der Schweiz zu mehr Planungs- und Rechtssicherheit und zum Fortbestand eines vitalen audiovisuellen Marktes in der Schweiz beitragen.

6 Rechtliche Aspekte

6.1 Verfassungsmässigkeit

Die Änderung des RTVG stützt sich auf Artikel 93 BV. Dieser Artikel beinhaltet in Absatz 1 eine Zuständigkeitsvorschrift (Bundeskompetenz für die Gesetzgebung) und in den Absätzen 2–5 Rahmenbedingungen für die Wahrnehmung dieser Gesetzgebungskompetenz durch den Bund.

6.2 Vereinbarkeit mit internationalen Verpflichtungen der Schweiz

Die Vorlage ist vereinbar mit den Pflichten der Schweiz hinsichtlich internationaler Abkommen oder der Mitgliedschaft in internationalen Organisationen. Sie respektiert insbesondere die Vorgaben der für die Schweiz verbindlichen Konvention vom 4. November 19504 zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) und trägt der Meinungsfreiheit (Art. 10 EMRK) Rechnung.

6.3 Erlassform

Die Vorlage beinhaltet wichtige rechtsetzende Bestimmungen, die nach Artikel 164 Absatz 1 BV in der Form des Bundesgesetzes zu erlassen sind. Die Zuständigkeit der Bundesversammlung ergibt sich aus Artikel 163 Absatz 1 BV. Die Vorlage untersteht dem fakultativen Referendum (Art. 141 Abs. 1 Bst. a BV).

4 SR. 0.101