Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/5: Faire Teilnahme der SRG am audiovisuellen Produktionsmarkt · 9 Seiten
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Bericht
1 Entstehungsgeschichte
1.1 Motion «SRG und unabhängige audiovisuelle Industrie»
Nationalrat Kurt Fluri (FDP.Die Liberalen, SO) reichte am 15. Dezember 2016 die Motion 16.4027 («SRG und unabhängige audiovisuelle Industrie. Den unabhängigen Markt stärken, die Zusammenarbeit intensivieren, Wettbewerbsverzerrungen vermeiden») ein. Mit dieser Motion wurde eine gesetzliche Grundlage verlangt, um die SRG in der Konzession zu verpflichten, in den Bereichen der Auftragsproduktion und filmtechnischen Dienstleistungen mit der veranstalterunabhängigen audiovisuellen Industrie in der Schweiz zusammenzuarbeiten und insbesondere einen definierten Teil ihres Produktionsbedarfs durch Auftragsvergabe an unabhängige Anbieter in der Schweiz zu decken. Sowohl Nationalrat als auch Ständerat haben die Motion im Jahr 2017 angenommen.
Die Umsetzung der Motion war im Vorentwurf zu einem Bundesgesetz über elektronische Medien (VE-BGeM) vorgesehen.1 Der Bundesrat hat dieses Gesetzesprojekt nach der Vernehmlassung aufgegeben. Stattdessen hat er die Verpflichtung der SRG, einen angemessenen Anteil von Aufträgen an die veranstalterunabhängige audiovisuelle Industrie in der Schweiz zu vergeben, in der Konzession verankert, die er der SRG am 29. August 2018 erteilt hat (BBl 2018 5545).
Der Bundesrat beantragte in seinem Bericht zu den Motionen und Postulaten der gesetzgebenden Räte im Jahre 2019 (20.006) daher die Abschreibung der Motion. Er begründete diese damit, dass die Konzession eine entsprechende Bestimmung enthalte und das Ziel der Motion damit erreicht sei. Die Räte lehnten diese Abschreibung jedoch ab. Mit dem Bericht zu den Motionen und Postulaten im Folgejahr (21.006) beantragte der Bundesrat mit derselben Begründung erneut die Abschreibung. Diese lehnte das Parlament auch im Jahr 2021 ab.
1.2 Parlamentarische Initiative «Faire Teilnahme der SRG am audiovisuellen Produktionsmarkt»
Am 17. März 2022 reichte Nationalrat Kurt Fluri die parlamentarische Initiative 22.415 («Faire Teilnahme der SRG am audiovisuellen Produktionsmarkt») ein. Diese verfolgt die gleiche Stossrichtung wie die Motion 16.4027: Sie verlangt eine gesetzliche Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen der SRG und der veranstalterunabhängigen audiovisuellen Industrie. Dadurch soll die SRG in der Konzession zu einer Vergabequote verpflichtet werden können.
1 Die vorgeschlagene Regelung in Art. 28 Abs. 2 VE-BGeM lautete: «Die SRG arbeitet bei der Produktion von audiovisuellen Inhalten mit der unabhängigen schweizerischen audiovisuellen Industrie zusammen. Die KOMEM regelt die Einzelheiten der Zusammenarbeit in der Konzession; sie kann die SRG verpflichten, einen Mindestanteil der Produktion bei unabhängigen schweizerischen Unternehmen einzukaufen.»