Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/57: Verordnungspaket Umwelt Frühling 2026 · 47 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 2Fedlex · Erläuternder Bericht

Zusammenfassung Ausgangslage

Verpackungen erfüllen wichtige Funktionen, indem sie bspw. ein Produkt schützen, die Handhabung und Logistik vereinfachen und eine Fläche für wichtige Informationen bieten. Gleichzeitig verursachen Verpackungen entlang der gesamten Wertschöpfungskette bedeutende Umweltbelastungen. Mit der stetigen Zunahme an eingesetzten Verpackungsmaterialien hat sich diese Umweltbelastung in den letzten Jahrzenten vervielfacht.

Die Forderung, die Umweltbelastung durch Verpackungen zu reduzieren, gewann in den letzten Jahren in der Gesellschaft, den Medien und der Schweizer Bevölkerung wie auch in der internationalen Politik an Bedeutung.

Mit der Revision des Umweltschutzgesetzes (USG, SR 814.01) im Jahr 2024 hat das Parlament – anlässlich der pa. Iv. 20.433 «Schweizer Kreislaufwirtschaft stärken» – die Stärkung der Kreislaufwirtschaft und die Förderung der Ressourcenschonung vorangetrieben. Bisher gibt es mit Ausnahme der Verordnung über Getränkeverpackungen vom 5. Juli 2000 (VGV, SR 814.621) keinen Erlass, welcher die Umweltbelastung durch Verpackungen entlang der Wertschöpfungskette adressiert. Getränkeverpackungen machen jedoch nur ca. 25 Prozent aller eingesetzter Verpackungen in der Schweiz aus. Hinsichtlich der Gesamtheit der Verpackungsmaterialien liegt ein wesentliches Potenzial zur Schliessung von Kreisläufen und der Schonung von Ressourcen vor.

Zudem verlangt die vom Parlament überwiesene Motion Dobler 20.3695 «Förderung der Kreislaufwirtschaft. Die Schweiz soll mehr Plastik rezyklieren» einen Ausbau beim Recycling von verwertbaren Kunststoffen. Im Gegensatz zu anderen Verpackungsmaterialien (bspw. Glas, Papier, Karton oder Aluminium) werden Verpackungen aus Kunststoff in der Schweiz bisher nicht flächendeckend separat gesammelt und stofflich verwertet.

Inhalt der Vorlage

Das UVEK schlägt mit der vorliegenden Totalrevision der VGV vor, die offenen Potenziale besser auszuschöpfen, politische Forderungen zu erfüllen und weitere Herausforderungen im Bereich der Verpackungswirtschaft zu adressieren. Gleichzeitig soll der Wirtschaft bei der Umsetzung möglichst viel Handlungsspielraum gewährt werden. Dazu sollen existierende, gut funktionierende und breit akzeptierte Bestimmungen ausgebaut und auf weitere Verpackungsmaterialien angewendet werden. Damit wird die aktuelle Getränkeverpackungsverordnung zu einer breiter gefassten Verpackungsverordnung.

Konkret sollen nachfolgende neue Bestimmungen erlassen werden:

1. Richtungsweisende, grundlegende Anforderungen an die Herstellung von Verpackungsmaterialien, damit die Ressourcenschonung und die Rezyklierbarkeit bereits bei der Herstellung der Verpackungen berücksichtigt werden.