Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/58: Änderung des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland · 93 Seiten
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Übersicht
Mit dieser Vorlage sollen die vom Bundesrat mit der Ablehnung der Volksinitiative «Keine 10-Millionen-Schweiz (Nachhaltigkeitsinitiative)» beschlossenen Ver-
schärfungen der Lex Koller umgesetzt werden. Gleichzeitig soll die Motion
Schmid Martin 22.4413 «Wohnungsknappheit in Tourismusgemeinden. Ergänzung von Artikel 3 BewV, Personalwohnungen von Hotels als Teil einer Betriebs-
stätte anerkennen» realisiert werden. Diese verlangt, ausländisch beherrschten Hotels den Erwerb und den Bau von Personalwohnungen zu ermöglichen.
Ausgangslage
Der Bundesrat lehnt die Volksinitiative «Keine 10-Millionen-Schweiz (Nachhaltigkeitsinitiative)» ab. Sie gefährdet den Wohlstand, die Wirtschaftsentwicklung und die Sicherheit in der Schweiz. Der Bundesrat anerkennt jedoch, dass die Zuwanderung in die Schweiz und das Bevölkerungswachstum mit Herausforderungen verbunden sind. An seinen Sitzungen vom 29. Januar und vom 25. Juni 2025 hat er deshalb Begleitmassnahmen bei der Zuwanderung in den Arbeitsmarkt, im Wohnungswesen sowie im Asylbereich beschlossen. Dazu gehören auch verschiedene Verschärfungen des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG; SR 211.412.41, sog. «Lex Koller»).
Das Parlament hat dem Bundesrat am 25. September 2023 die Motion Schmid Martin 22.4413 «Wohnungsknappheit in Tourismusgemeinden. Ergänzung von Artikel 3 BewV, Personalwohnungen von Hotels als Teil einer Betriebsstätte anerkennen» überwiesen. Sie beauftragt den Bundesrat, Artikel 3 der Verordnung vom 1. Oktober 1984 über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland so zu ändern, dass ausländisch beherrschten Hotels der Erwerb und der Bau von Personalwohnungen ermöglicht werden soII. Damit sollen der Wohnungsmangel und die schwierige Wohnungssituation des Personals in den Tourismusgebieten entschärft werden. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass zur Umsetzung der Motion eine Anpassung auf Stufe Gesetz erforderlich ist; diese wird mit dieser Vorlage vorgelegt.
Inhalt der Vorlage
Die Vorlage bezweckt zweierlei: Einerseits sollen im Sinne einer Rückbesinnung auf den Zweck des BewG («Überfremdung des einheimischen Bodens verhindern», Art. 1 BewG) generell Immobilien wieder vermehrt der in der Schweiz ansässigen Bevölkerung vorbehalten werden. Anderseits soll spezifisch bei den Wohnimmobilien mit gezielten Verschärfungen zur Entspannung des sehr angespannten Wohnungsmarktes beigetragen werden. Der Bundesrat schlägt konkret vor, dass wieder strengere Regeln gelten sollen für den Erwerb von Betriebsstätte-Grundstücken (Verhinderung reiner Kapitalanlagen / Verbot der Vermietung oder Verpachtung von Betriebsstätte-Grundstücken) und für den Erwerb von Hauptwohnungen durch Angehörige von Staaten ausserhalb der Europäischen Union (EU) oder der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA). Neu sollen Wohnungen, welche durch Wohnanteilsvorschriften