Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/58: Änderung des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland · 93 Seiten
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Erläuternder Bericht
1 Ausgangslage
1.1 Allgemeines
1.1.1 Vorgeschichte
Das Bundesgesetz vom 16. Dezember 19831 über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) – damals auch «Lex Friedrich» genannt –, ist am 1. Januar 1985 in Kraft getreten. Damit hat der Gesetzgeber der Volksinitiative «gegen den Ausverkauf der Heimat» einen indirekten Gegenvorschlag gegenübergestellt und die seit dem 1. April 1961 geltenden Massnahmen gegen Grundstückserwerbe durch Personen im Ausland (Bundesbeschluss vom 23. März 1961 über die Bewilligungspflicht für den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland) verschärft. Ein Hauptmotiv für die restriktiveren Massnahmen war die zeitweise beträchtliche ausländische Nachfrage nach Wohnimmobilien, namentlich Ferienwohnungen. Seither wurde der Erlass mehrmals revidiert.
Nach Ablehnung des Beitritts der Schweiz zum Europäischen Wirtschaftsraum durch Volk und Stände am 6. Dezember 1992 wurde eine Reihe parlamentarischer Vorstösse eingereicht, welche die Abschaffung oder zumindest eine Lockerung des BewG forderten.2 Begründet wurden diese Vorstösse insbesondere mit der rezessiven Wirtschaftslage. Eine vom Bundesrat vorgeschlagene Gesetzesänderung fand in der Vernehmlassung und in den Räten grosse Zustimmung, wurde aber in einer Referendumsabstimmung am 25. Juni 1995 mit 53.6 Prozent Nein-Stimmen verworfen. Die Analyse ergab, dass die Ablehnung hauptsächlich auf die vorgesehenen Lockerungen bei Ferienwohnungen zurückzuführen war. Die Öffnung für ausländische Investitionen in wirtschaftlich genutzte Grundstücke war dagegen unbestritten.
Nachdem sich die Wirtschaftslage in der Schweiz weiter verschlechterte, beschloss das Parlament 1997 im Rahmen des sogenannten Investitionsprogrammes über konjunkturpolitische Massnahmen, mit einer Änderung des BewG ausländischen Investorinnen und Investoren die Schaffung neuer Produktions- und Dienstleistungsbetriebe und den Erwerb von entsprechend genutzten Grundstücken zu ermöglichen.3 Die Revision trat am 1. Oktober 1997 in Kraft.
1 SR 211.412.41
2 BBl 1994 II 518
3 BBl 1997 II 1221, insbes. 1244 ff. und 1262