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Vernehmlassung 2025/58: Änderung des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland · 10 Seiten
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Bundesgesetz Vorentwurf über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland
(BewG)
Änderung vom ...
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom ...1,
beschliesst:
I
Das Bundesgesetz vom 16. Dezember 19832 über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland wird wie folgt geändert:
Art. 2 Abs. 2 und 3
2und3 Aufgehoben
Art. 3 Abs. 2
2Die Kantone können zur Wahrung ihrer unterschiedlichen Interessen Ausnahmen von der Bewilligungspflicht oder zusätzliche Bewilligungsgründe und weitergehende Beschränkungen vorsehen, soweit dieses Gesetz sie dazu ermächtigt.
Art. 4 Erwerb von Grundstücken
1Als Erwerb eines Grundstückes gilt:
a. der Erwerb des Eigentums, eines Baurechts, eines Wohnrechts oder der Nutzniessung an einem Grundstück;
b. die Beteiligung an einer vermögensfähigen Gesellschaft ohne juristische Persönlichkeit, deren Aktiven nach ihrem Verkehrswert zu mehr als einem Drittel aus Grundstücken in der Schweiz bestehen oder deren tatsächlicher Zweck der Erwerb von Grundstücken ist;
SR ..........
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2 SR 211.412.41
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