Vernehmlassungsvorlage KEV
Vernehmlassung 2025/59: Verordnungsänderungen im Bereich des Bundesamts für Energie (BFE) mit Inkrafttreten am 1. Juli 2026 · 2 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 1Fedlex · Vorlage
Kernenergieverordnung (KEV)
Änderung vom …
Der Schweizerische Bundesrat
verordnet:
I
Die Kernenergieverordnung vom 10. Dezember 20041 wird wie folgt geändert:
Art. 54a Ausnahmen von der Konditionierungspflicht
Nicht konditioniert werden müssen radioaktive Abfälle, bei denen absehbar ist, dass sie:
a. nach den Artikeln 111–116 StSV2 an die Umwelt abgegeben werden können;
b. einer Abklinglagerung nach Artikel 117 StSV zugeführt werden können;
c. die Voraussetzungen für eine Befreiung nach Artikel 106 StSV erfüllen.
Art. 55 Abs. 2
Aufgehoben
Art. 55a Ausnahmen von der Bewilligungspflicht
Von der Bewilligungspflicht nach Artikel 34 Absatz 1 KEG3 ausgenommen ist der Umgang mit radioaktiven Abfällen, die:
a. nach Artikel 111– 116 StSV4 an die Umwelt abgegeben werden; oder
b. der Abklinglagerung nach Artikel 117 StSV zugeführt werden.
1 SR 732.11
2 SR 814.501
3 SR 732.1
4 SR 814.501
2026-... «%ASFF_YYYY_ID»