Vernehmlassungsvorlage VHBT
Vernehmlassung 2025/59: Verordnungsänderungen im Bereich des Bundesamts für Energie (BFE) mit Inkrafttreten am 1. Juli 2026 · 2 Seiten
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Verordnung des UVEK über den Herkunftsnachweis für Brenn- und Treibstoffe (VHBT)
Änderung vom …
Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und
Kommunikation (UVEK)
verordnet:
I
Die Verordnung des UVEK über den Herkunftsnachweis für Brenn- und Treibstoffe vom 20. November 20241 wird wie folgt geändert:
Art. 6 Abs. 2bis
2bisDie erfassten Produktionsdaten müssen einmal jährlich von einer für diesen Fachbereich akkreditierten Konformitätsbewertungsstelle beglaubigt werden. Von dieser Pflicht ausgenommen sind die Produzenten von Brenn- und Treibstoffen, die:
a. die gesamte Menge der produzierten Brennstoffe selber verbrauchen und die für diese Menge ausgestellten Herkunftsnachweise nicht als Nachweis für die Nutzung von Brennstoffen einsetzen; oder
b. die gesamte Menge der produzierten Brenn- und Treibstoffe in einen anderen Energieträger umwandeln.
Art. 8 Abs. 1 Bst. c und 4
1Um in der Datenbank nach Artikel 9 erfasst zu werden, muss ein ausländischer Herkunftsnachweis für erneuerbare Gase oder ein anderes ausländisches Zertifikat für erneuerbare Gase folgende Bedingungen erfüllen:
c. Das ausländische Zertifikat für erneuerbare Gase wurde von einem nationalen Register ausgegeben oder über das «European Renewable Gas Registry»2 gehandelt beziehungsweise der ausländische Herkunftsnachweis für erneuerbare
1 SR 730.010.2
2www.ergar.org > ERGaR Schemes
2026-... «%ASFF_YYYY_ID»