Vernehmlassungsvorlage VHBT

Vernehmlassung 2025/59: Verordnungsänderungen im Bereich des Bundesamts für Energie (BFE) mit Inkrafttreten am 1. Juli 2026 · 2 Seiten

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Verordnung des UVEK über den Herkunftsnachweis für Brenn- und Treibstoffe (VHBT)

Änderung vom …

Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und

Kommunikation (UVEK)

verordnet:

I

Die Verordnung des UVEK über den Herkunftsnachweis für Brenn- und Treibstoffe vom 20. November 20241 wird wie folgt geändert:

Art. 6 Abs. 2bis

2bisDie erfassten Produktionsdaten müssen einmal jährlich von einer für diesen Fachbereich akkreditierten Konformitätsbewertungsstelle beglaubigt werden. Von dieser Pflicht ausgenommen sind die Produzenten von Brenn- und Treibstoffen, die:

a. die gesamte Menge der produzierten Brennstoffe selber verbrauchen und die für diese Menge ausgestellten Herkunftsnachweise nicht als Nachweis für die Nutzung von Brennstoffen einsetzen; oder

b. die gesamte Menge der produzierten Brenn- und Treibstoffe in einen anderen Energieträger umwandeln.

Art. 8 Abs. 1 Bst. c und 4

1Um in der Datenbank nach Artikel 9 erfasst zu werden, muss ein ausländischer Herkunftsnachweis für erneuerbare Gase oder ein anderes ausländisches Zertifikat für erneuerbare Gase folgende Bedingungen erfüllen:

c. Das ausländische Zertifikat für erneuerbare Gase wurde von einem nationalen Register ausgegeben oder über das «European Renewable Gas Registry»2 gehandelt beziehungsweise der ausländische Herkunftsnachweis für erneuerbare

1 SR 730.010.2

2www.ergar.org > ERGaR Schemes

2026-... «%ASFF_YYYY_ID»