Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2025/61: Änderung Bankengesetz und Eigenmittelverordnung (Eigenmittelunterlegung ausländischer Beteiligungen im Stammhaus von systemrelevanten Banken) · 9 Seiten
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Ergebnisbericht zum Vernehmlassungsverfahren zur Änderung Bankengesetz und Eigenmittelverordnung (Eigenmittelunterlegung ausländischer Beteiligungen von systemrelevanten Banken)
3.2 Thematische Hauptanliegen
Als Hauptkritikpunkt wird von vielen Teilnehmenden vorgebracht, die vorgeschlagene Massnahme führe zu einer Überregulierung bzw. stelle einen unverhältnismässigen «Swiss Finish» dar, der die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes beeinträchtigen könnte (TG, ZH, VD, economiesuisse, SGV, SAV, SBVg, Swiss Holdings, ZBV, ZHK, AMAS, ABT, HKbB, Orbit36, scienceindustries, AMCHAM). Ferner wird die Massnahme als unverhältnismässig, international nicht abgestimmt und nicht zielführend wahrgenommen (BS, GE, NW, SZ, SG, TI, SVP, UBS, VAV, VSPB, Arbeitgeber Banken, CVCI, Judgendsession, ZHAW).
Zahlreiche Teilnehmende bemängeln zudem, dass für die vorgeschlagene Massnahme keine ausreichende Regulierungsfolgenabschätzung vorliege und die Kosten-Nutzen-Relation der Massnahme nicht systematisch analysiert worden sei. Insbesondere fehlten eine volkswirtschaftliche Gesamtsicht, Transparenz zu den Auswirkungen auf Realwirtschaft, Beschäftigung und Wettbewerbsfähigkeit sowie eine integrierte Betrachtung sämtlicher laufender Regulierungsprojekte. Gefordert wird eine umfassende, transparente und vorgängig durchzuführende Regulierungsfolgenabschätzung, die sowohl die unmittelbaren Effekte auf die Banken als auch die indirekten Folgen für Wirtschaft und Standort Schweiz sowie die Kantone berücksichtigt. Mehrere Akteure verlangen, die Inkraftsetzung der vorgeschlagenen Massnahme erst nach Abschluss einer solchen vertieften Analyse vorzunehmen (NW, ZG, GLP, SGV, SAV, SBVg, SIX, UBS, ZBV, ZHK, AIHK, Arbeitgeber Banken, ABT, HKbB, AMCHAM). ZH spricht sich vor diesem Hintergrund für einen Marschhalt aus.
Mehrere Akteure befürchten zudem, dass mögliche Alternativen nicht ausreichend gewürdigt worden seien und sprechen sich dafür aus, erneut verhältnismässige Alternativlösungen zu prüfen (BS, SZ, GE, TI, ZH, economiesuisse, UBS, AMAS, ABT, AMCHAM). Einige Teilnehmende schlagen Alternativen vor (EXPERTsuisse, CP, Orbit36, Jugendsession, ZHAW, Prof. Lengwiler) oder verweisen auf solche (SVP). Die SVP fordert ferner, dass der Bundesrat überprüft, ob und wie die Abspaltung des US-Geschäfts von den übrigen Geschäften und/oder Geschäftseinheiten der global systemrelevanten Bank in der Schweiz bewerkstelligt werden kann.
Mehrere Befürworter sprechen sich demgegenüber dafür aus, dass es zusätzlicher Massnahmen bedürfe, um der Zielsetzung der Stärkung der Stabilität des Schweizer Finanzplatzes gerecht zu werden; sei es durch Ergänzung durch Instrumente, die im Krisenfall in Eigenkapital wandelbar wären oder durch gezielte und verhältnismässige Beschränkungen im Investmentbanking (FDP), durch die Einhaltung des Fünf-Punkte-Plans der SP-Bundeshausfraktion (SPS), durch die Einführung eines Verantwortlichkeitsregimes sowie durch den Ausbau der gesetzlichen Befugnisse der FINMA (GPS; BreakFree); ferner wird angeregt, der Personalfrage mehr Gewicht zu geben (SGB, sbpv) und zusätzlich Klima- und Naturrisiken einzubeziehen (alliance sud, Greenpeace, Klimaallianz, SES, WWF).
3.3 Stellungnahmen zu den einzelnen Bestimmungen
Dieses Kapitel geht lediglich auf diejenigen Bestimmungen der Vorlage ein, zu denen im Rahmen der Vernehmlassung materielle Stellungnahmen eingegangen sind. Die Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden hat sich entweder unterstützend oder ablehnend geäussert, ohne sich indes zu den einzelnen Bestimmungen bzw. deren Formulierung vernehmen zu lassen. Die Stellungnahmen zu den einzelnen Bestimmungen fallen dementsprechend kurz aus.
3.3.1 Art. 9 Abs. 2 Bst. a Ziff. 1a E-BankG
Das CP würde es als sinnvoll erachten, den Begriff «entreprises (…) faisant partie d’un même groupe financier» gesetzlich klar zu definieren, um mögliche Auslegungsunklarheiten