Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/61: Änderung Bankengesetz und Eigenmittelverordnung (Eigenmittelunterlegung ausländischer Beteiligungen im Stammhaus von systemrelevanten Banken) · 52 Seiten
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5.4 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft
Eine höhere Krisenresistenz systemrelevanter Banken hat grundsätzlich einen volkswirtschaftlichen Nutzen. Im Falle einer nächsten Krise könnten allfällige negative Auswirkungen auf die Schweizer Volkswirtschaft abgemildert werden, weil die Bank in der Stabilisierungsphase mehr Optionen hat und eine gravierende Krise damit möglicherweise abgewendet werden kann.
Höhere Eigenmittel für systemrelevante Banken können umgekehrt auch zu volkswirtschaftlichen Kosten führen. Wer die Finanzierungskosten von höheren Eigenmitteln trägt, hängt massgeblich von Entscheidungen der betroffenen Bank ab. Falls diese nicht über tiefere Renditen den Investoren übertragen werden, sind die Kosten durch das operative Geschäft zu kompensieren. Ursächlich für die höheren Finanzierungskosten ist im Fall der Eigenmittelunterlegung von Beteiligungen an ausländischen Tochtergesellschaften das in diesen Töchtern gebuchte Geschäft, während sich an den Eigenmittelanforderungen für die Schweizer Geschäftsaktivitäten nichts ändert. Bei einer verursachergerechten Umlegung – wie im Bankgeschäft üblich – wären die höheren Finanzierungskosten prinzipiell durch das Geschäft der ausländischen Tochtergesellschaften zu erwirtschaften. Eine Quersubventionierung des Geschäfts ausländischer Tochtergesellschaften durch Einnahmen aus dem inländischen Kreditgeschäft widerspräche zudem der Annahme eines effizienten, kompetitiven Schweizer Kreditmarkts und dürfte zu Verschiebungen beim Marktanteil führen.
Grundsätzlich sollte es also bei einer verursachergerechten Überwälzung der ökonomischen Mehrkosten, die aufgrund des höheren Eigenkapitalbestands entstehen,90 keine direkten Auswirkungen für die Schweizer Volkswirtschaft geben.
5.5 Auswirkungen auf die Gesellschaft und Umwelt
Es werden keine Auswirkungen auf die Gesellschaft und Umwelt erwartet.
5.6 Synthese und Bilanz der Auswirkungen
Diese Vorlage ist Teil des Gesamtpakets an Massnahmen zur Stärkung und Weiterentwicklung des TBTF-Dispositivs. Krisen von Banken und insbesondere von SIBs können potenziell sehr grosse volkswirtschaftliche Kosten mit sich bringen. Kann die Wahrscheinlichkeit solcher Krisen weiter gesenkt werden, bringt dies Vorteile für die Gesamtwirtschaft und den Staat. Bundesrat, SNB und FINMA sind sich einig, dass die vorgeschlagene Massnahme sinnvoll, notwendig und zielgerichtet und für die UBS tragbar ist.91 Diese Sichtweise wird von BSS Volkswirtschaftliche Beratung sowie von Analysten geteilt.92
Eigner und Management betroffener Institute können auf die hiermit vorgeschlagene und grundsätzlich klar bewältigbare Regulierung mit weiteren Massnahmen reagieren. Diese liegen
90 Wie in den Abschnitten 5.2 und 5.3 ausgeführt, steigen die buchhalterischen Kosten für die UBS nicht an, sondern würden bei sonst gleichen Bedingungen (ceteris paribus) um rund eine Milliarde USD sinken. Die hier erwähnten ökonomischen Mehrkosten beziehen sich auf mögliche Opportunitätskosten, die dadurch entstehen können, dass die zusätzlich investierten Eigenmittel nicht die vom Markt erwartete Rendite erzielen.
91 Medienmitteilung der FINMA, Informationsblatt «Eigenmittelunterlegung ausländischer Beteiligungen», 6. Juni 2025, S. 3 und Medienmitteilung der SNB, Hintergrundinformationen und Einschätzungen zur Eigenmittelunterlegung von ausländischen Beteiligungen, 6. Juni 2025, S. 4.
92 Autonomous Research, UBS. The last stage of grief: acceptance, 26. August 2025, S. 14: «We would also emphasise again that capital is only one competitive dimension. UBS enjoys tremendous market power in its Swiss business and leading scale in global wealth management markets outside the US. These advantages should put it in a good position to cope with some capital-related competitive headwinds.»