Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2025/76: Bundesgesetz über Cannabisprodukte (Cannabisproduktegesetz, CanPG) – Umsetzung der parlamentarischen Initiative 20.473 · 106 Seiten

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3 Zusammenfassung der Ergebnisse

In den folgenden Kapiteln werden die Vernehmlassungsergebnisse zusammengefasst. Kapitel 3.1 fasst die Stellungnahmen nach Gruppen von Teilnehmenden zusammen. Kapitel 3.2 gliedert die Stellungnahmen anschliessend nach ausgewählten Themen. Dieses Kapitel beschränkt sich auf die Stellungnahmen der eingeladenen Vernehmlassungsteilnehmenden. Die Stellungnahmen der Privatpersonen und der internationalen Teilnehmenden werden in diesem Bericht nicht zusammengefasst und nur in der Statistik erwähnt. Alle erhaltenen Stellungnahmen können im Internet vollständig eingesehen werden.4

Die zur Bezeichnung der Vernehmlassungsteilnehmenden verwendeten Abkürzungen sind in Anhang 6.1 aufgeführt.

3.1 Stellungnahmen zum Gesetzesentwurf als Ganzes

3.1.1 Kantone

10 Kantone stimmen dem Gesetzentwurf zu (SG) oder eher zu (AI, BS, GE, GL, GR, NE, OW, SO, VD). Die SODK stimmt ebenfalls dem Gesetzesentwurf eher zu. 1 Kanton (VS) hat eine neutrale Hal-

tung.

15 Kantone lehnen den Gesetzentwurf ab (AG, BE, BL, FR, LU, NW, SH, SZ, TG, UR, ZG, ZH) oder eher ab (AR, JU, TI).

9 Kantone (AI, BS, GE, GL, NE, OW, SG, SO, VD) und die SODK befürworten grundsätzlich die Stossrichtung des Gesetzesentwurfs. AI und OW begrüssen es, dass ein legaler Zugang zu Cannabisprodukten die gesundheitlichen Risiken durch Produkte ungenügender Qualität verringert. BS begrüsst insbesondere den legalisierten Zugang zum Cannabismarkt für Erwachsene, ohne dass der Konsum gefördert wird, sowie die klaren Regeln zum Jugendschutz. Für GE widerspiegelt der Gesetzesentwurf einen ausgewogenen und verantwortungsvollen Ansatz der Cannabispolitik; mit einem legalen Zugang zu kontrollierten Produkten trage der Gesetzesentwurf dazu bei, den illegalen Markt zu reduzieren oder ganz zu verdrängen. NE ist der Ansicht, dass der Gesetzesentwurf einer bereits vorhandenen sozialen und gesundheitlichen Realität entspricht und im Bereich Prävention, Schadenminderung und öffentliche Gesundheit einen kohärenten Ansatz verfolgt. SG begrüsst insbesondere die strenge Regulierung in allen Bereichen. SO befürwortet den Gesetzesentwurf unter Vorbehalt der verlangten Anpassungen, insbesondere eines besseren Jugendschutzes. VD stimmt einer geregelten Legalisierung von Cannabis zu und stellt mit Befriedigung fest, dass der Gesetzesentwurf weitgehend auf gesundheitspolitische Ziele ausgerichtet ist. Die SODK stimmt der Vorlage zu und begrüsst die gesundheitspolitische anstelle einer gewinnorientierten Ausrichtung. Sie knüpft ihre Zustimmung jedoch an die Voraussetzung, dass eine zweckgebundene Verbrauchssteuer eingeführt wird.

Mehrere Kantone, die den Gesetzesentwurf ablehnen, stellen aber fest, dass der Rechtsrahmen angepasst werden muss. AR, JU, LU und NW anerkennen, dass die bestehende Regelung des Cannabiskonsums nicht mehr zeitgemäss ist. BL, LU und UR unterstreichen, dass der Vorentwurf aus gesundheits- und suchtpolitischer Sicht Chancen bietet, insbesondere bezüglich Entkriminalisierung, Gesundheitsschutz und Schadenminderung. BE, TG und TI unterstützen grundsätzlich die Ziele des Gesetzesentwurfs, insbesondere den Schutz der Bevölkerung vor den negativen Auswirkungen des Cannabiskonsums, sind jedoch der Ansicht, dass diese Ziele mit der aktuellen Vorlage nicht erreicht werden können. LU, TI, UR und ZH verlangen ausdrücklich, dass die Vorlage in der aktuellen Form überarbeitet wird.

SH und ZG halten die derzeit geltende Regelung für ausreichend und sehen keinen Handlungsbedarf.

Alle Kantone, ob sie dem Gesetzesentwurf zustimmen oder nicht, sowie die SODK, äussern Vorbehalte zu bestimmten Punkten und verlangen teils wesentliche Änderungen und Anpassungen.