Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2025/76: Bundesgesetz über Cannabisprodukte (Cannabisproduktegesetz, CanPG) – Umsetzung der parlamentarischen Initiative 20.473 · 106 Seiten
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geltenden THC-Grenzwertes aus. privatim ist der Ansicht, dass die jeweiligen Aufsichtsbefugnisse der kantonalen Datenschutzbehörden und des EDÖB im Bereich des Datenschutzes gesetzlich klargestellt werden sollen.
VKCS unterstreicht insbesondere, dass die neue Gesetzgebung beträchtliche Mehrkosten bewirkt, vor allem für die Kontrollen. Er fordert die Schaffung einer zentralen Stelle, bei der die Kantone die Analytik für die Produktkontrolle kostenpflichtig beziehen könnten. Weiter macht der VKCS auf das Risiko einer Verwechslung von Cannabisprodukten mit Lebensmitteln aufmerksam. VKS empfiehlt ihrerseits, einzelne Bestimmungen des Gesetzesentwurfs zu vereinfachen und stärker auf die verfügbaren Ressourcen der Kantone abzustimmen. Zudem sollten die Erkenntnisse aus den Pilotversuchen systematisch in die weitere Ausarbeitung einbezogen werden.
3.1.6 Städte und Gemeinden
4 Städte und Gemeinden stimmen dem Entwurf zu (Biel) oder eher zu (Bern, Chur, le Mont-sur-Lausanne). Sie begrüssen die Erarbeitung eines Gesetzesentwurfs, mit dem ein legaler Zugang zu Cannabis geschaffen werden soll. Stadt Bern verlangt indes Anpassungen bei der Koordination zwischen Kantonen und Gemeinden in der Ausführung ihrer Arbeiten und bei der Lenkungsabgabe, um über mehr Mittel für die Prävention und die Schadenminderung zu verfügen.
3.1.7 Fachorganisationen aus dem Bereich Sucht und Prävention
Von den Organisationen aus dem Bereich Sucht und Prävention stimmen 14 nationale oder überregionale Organisationen dem Entwurf zu (AT, CRIAD, GREA, Infodrog, LLS, NAS, PHCH6, SSAM, SuS) oder eher zu (APS, CoRoMA, SGGPsy, SPHD, ShO). 14 lokale Organisationen stimmen dem Entwurf zu (AddicJu, Arud, FLR, FondPh, LLAG, LLO, LPGe) oder eher zu (ags, AddicNe, CONTACT, FondBa, FvS, Papilio, ZFPS). 4 nationale Organisationen lehnen den Entwurf ab (BKS, DDS, EgD, JoD). Eine lokale Organisation (NaDOaV) lehnt ihn eher ab.
Die Mehrheit der Organisationen aus dem Bereich Sucht und Prävention begrüsst den Gesetzesentwurf und den starken Fokus auf den Gesundheits- und Jugendschutz. Als Stärken betrachten sie vor allem den Grundsatz, dass der Gesundheitsschutz kommerziellen Interessen vorgeht, die Entkriminalisierung des Cannabiskonsums sowie die geplanten Überwachungs- und Monitoringsysteme. Die Organisationen, die sich zustimmend äussern, sehen jedoch auch Verbesserungspotenzial, insbesondere was die flankierenden Massnahmen für Minderjährige angeht, die sie im aktuellen Entwurf als nicht ausreichend erachten. Im Übrigen heben AT, LLAG, LLOst, LLS, LPGe und ZFPS hervor, dass die Regulierung von Cannabis unter keinen Umständen die Errungenschaften der Tabakprävention gefährden darf. Die Organisationen aus dem Bereich Sucht und Prävention, die den Gesetzesentwurf ablehnen, erwähnen insbesondere das Risiko einer Banalisierung und Normalisierung des Cannabiskonsums sowie die schädlichen Auswirkungen, die dieser auf die Gesundheit und die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen haben kann.
3.1.8 Organisationen aus der Cannabis- und der Pharmabranche
Der Verband der Schweizer Cannabisbranche IG Hanf sowie 2 weitere Organisationen aus der Cannabisbranche stimmen dem Entwurf zu (IG Hanf, Wiiid) oder eher zu (EssInv). 2 Organisationen aus
der Pharmabranche (ApoZ und SVKH) stimmen eher zu. 2 Dachorganisationen dem Pharma- und
Chemiebereich (Pharmasuisse und Scienceindustries) nehmen eine neutrale Haltung ein, ebenso 2 Or-
ganisationen aus der Cannabisbranche (IC-Cure und NCZC). 2 andere Organisationen aus der
Pharmabranche (SDV und SVKH) lehnen eher ab.
Die Cannabisbranche begrüsst den Gesetzesentwurf mehrheitlich und unterstützt das Ziel einer modernen und verantwortungsvollen Regulierung. Aus Sicht der IG Hanf ist es jedoch entscheidend, dass der
6 Die Haltung von PHCH wurde nachträglich abgeklärt.