Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2025/76: Bundesgesetz über Cannabisprodukte (Cannabisproduktegesetz, CanPG) – Umsetzung der parlamentarischen Initiative 20.473 · 106 Seiten

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dass eine umfassende Marktregulierung und die Legalisierung von Cannabis zu nicht medizinischen Zwecken einer verantwortungsvollen Drogenpolitik widersprechen. Überdies werde damit die öffentliche Gesundheit untergraben und das Gesundheitswesen zusätzlich belastet. Für die EDU ist der Entwurf nicht überzeugend, da zentrale Lücken im Bereich Prävention, Regulierung und Marktzugang bestehen bleiben. EVP sieht dem Jugend- und Gesundheitsschutz im Entwurf nicht genügend Rechnung getragen. Diese Ziele müssten im Entwurf klarer, verbindlicher und mit messbaren Vorgaben ausgestaltet werden.

3.1.3 Dachverbände der Städte und der Wirtschaft

Der SSV stimmt Entwurf zu. Der SBV steht ihm neutral gegenüber und der sgv lehnt ihn ab.

SSV begrüsst die Bestrebungen zur Ausarbeitung einer Gesetzesvorlage, die den legalen Zugang zu Cannabis ermöglicht, ausdrücklich. Er verlangt aber Anpassungen bei der Umsetzung des Vier-Säulen-Modells, der Koordination zwischen Kantonen und Gemeinden bei der Ausführung der Aufgaben und bei der Lenkungsabgabe, um über mehr Mittel für die Prävention und die Schadenminderung zu verfügen. SBV weist darauf hin, dass die Landwirtschaftsbranche direkt von der Liberalisierung und der Möglichkeit, Cannabis anzubauen, betroffen wäre. Für ihn steht deshalb im Vordergrund, dass die Landwirtschaft von den neuen Marktchancen profitieren kann, ohne benachteiligt zu werden, dass der Hanfanbau ohne Direktzahlungen wirtschaftlich ist, und dass der inländische Markt durch angemessene Grenzschutzregelungen geschützt wird. sgv lehnt den Gesetzesentwurf ab, weil er für die Unternehmen nicht genügend Rechtssicherheit biete, unverhältnismässige administrative Kosten nach sich ziehe und nicht den Anforderungen der Einfachheit, Klarheit und der Anwendbarkeit eines Rechtsrahmens entspreche.

3.1.4 Ausserparlamentarische eidgenössische Kommissionen

3 eidgenössische und ausserparlamentarische Kommissionen (EKKJ, EKSN, WEKO) stimmen

dem Entwurf zu. EKSN begrüsst es, dass die Massnahmen betreffend Jugendschutz und Prävention deutlich über bestehende Regulierungen von vergleichbaren Suchtmitteln, insbesondere Alkohol und Tabak, hinausgehen. Sie hält den Entwurf für einen entscheidenden Schritt zu einer verantwortungsvollen und gesundheitsorientierten Regulierung. Gleichzeitig gibt sie konkrete Empfehlungen ab zu Aspekten, die aus ihrer Sicht noch weiterentwickelt werden sollen. EKKJ betont, dass ein wirksamer Gesundheits- und Jugendschutz ausreichende Ressourcen für Prävention, Beratung, Monitoring und Forschung voraussetzt. WEKO weist darauf hin, dass das Kartellgesetz und das Binnenmarktgesetz grundsätzlich auf das CanPG anwendbar sind.

3.1.5 Kantonale und städtische Behördengremien

3 kantonale und städtische Behördengremien stimmen dem Entwurf zu (iuAG, SKBS) oder eher zu (KKBS). 7 kantonale und städtische Behördengremien (ACVS, asa, KAV, KKPKS, privatim, SSK, SVSP) stehen ihm neutral gegenüber. 2 kantonale Behördengremien lehnen den Entwurf eher ab (VKCS, VKS).

KKBS und SKBS unterstützen die grundsätzliche Ausrichtung des Gesetzesentwurfs, kritisieren aber wesentliche Lücken beim Jugendschutz und die unzureichende Finanzierung der Massnahmen in diesem Bereich. iuAG begrüsst die Vorlage ausdrücklich und hebt dabei hervor, dass die Kantone über genügend Mittel verfügen müssen, um die Vier-Säulen-Politik umzusetzen. Für KAV sollte die Unterscheidung zwischen Cannabis für medizinische und nicht medizinische Zwecke aufrechterhalten werden, und die Apotheken sollten weiterhin nur Anlaufstellen für Cannabis zu medizinischen Zwecken sein. KKPKS hält fest, dass der Entwurf Bestimmungen enthält, die in der Praxis nur schwer oder gar nicht umsetzbar sind, insbesondere was die Kontrollen angeht. Im Hinblick auf die operative Polizeiarbeit und den Vollzug beurteilt sie den Entwurf folglich kritisch. Auch die SSK hält gewisse Bestimmungen für zu wenig genau umschrieben und wenig praktikabel, insbesondere in Bezug auf die Kontrollen der Cannabismenge. Sie begrüsst es jedoch, dass die Tätigkeiten im Zusammenhang mit Cannabis auf allen Stufen umfassend geregelt werden. Damit könne der illegale und organisierte Handel mit Cannabis eingedämmt und eine Entlastung der Strafverfolgungsbehörden erreicht werden. Aus Sicht der SVSP wird den beiden Säulen Prävention und Repression in der Vorlage zu wenig Beachtung geschenkt. Asa und ACVS äussern sich mit Blick auf den Strassenverkehr und sprechen sich für die Beibehaltung des aktuell