Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/79: Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) und der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) (Umsetzung des Kostendämpfungspakets 2 im Arzneimittelbereich) · 57 Seiten
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3. Erlassform
Die Form des geltenden Erlasses wird beibehalten.
4. Unterstellung unter die Ausgabenbremse
Mit der Vorlage werden weder neue Subventionsbestimmungen (die Ausgaben über einem der Schwellenwerte nach sich ziehen) geschaffen, noch neue Verpflichtungskredite / Zahlungsrahmen (mit Ausgaben über einem der Schwellenwerte) beschlossen.
5. Delegation von Rechtsetzungsbefugnissen
Der Bundesrat ist befugt, gestützt auf Artikel 96 KVG im Bereich der KVV Ausführungsbestimmungen im Bereich der sozialen Krankenversicherung zu erlassen. Ebenfalls ist das EDI befugt, gestützt auf Artikel 33, 70a und 104a KVV Ausführungsbestimmungen im Bereich der sozialen Krankenversicherung zu erlassen.
V. Inkrafttreten
Die Bestimmungen treten voraussichtlich Anfang 2027 in Kraft.