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Vernehmlassung 2025/83: Sicherheitspolitische Strategie der Schweiz 2026 · 60 Seiten
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Sicherheitspolitische Strategie der Schweiz 2026 [Vernehmlassungsentwurf]
Zusammenfassung
Stellenwert der Strategie und umfassende Sicherheit
Die vorliegende Strategie folgt dem Ansatz der umfassenden Sicherheit. Sie dient den Behörden als Dachstrategie, die alle sicherheitspolitisch relevanten Bereiche anspricht. Sie bezieht sämtliche für die Sicherheitspolitik relevanten Aspekte der Aussen-, Innen- und Wirtschaftspolitik in ihre Planung und Vorkehrungen mit ein. Umfassende Sicherheit entsteht, indem alle relevanten Kräfte im Rahmen einer gemeinsamen Strategie zusammenwirken. Dies bedingt den Einbezug sämtlicher föderaler Ebenen – Bund, Kantone und Gemeinden – sowie aller gesellschaftlicher Bereiche, namentlich Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft. Zusätzlich dient die Sicherheitspolitische Strategie 2026 als Orientierung für die Partner im Ausland.
Im Unterschied zur früheren Gesamtverteidigung, die die Sicherheitspolitik der Schweiz im Kalten Krieg prägte, gehört zur umfassenden Sicherheit auch die internationale Zusammenarbeit, weil die meisten Bedrohungen grenzüberschreitend sind. Dieser umfassende Ansatz darf nicht erst im bewaffneten Konflikt zum Tragen kommen. Er muss bereits gegenwärtige Bedrohungen abwehren und der Vorbereitung auf künftige Bedrohungen dienen. Dieses Zusammenwirken macht die Schweiz widerstands-, abwehr- und verteidigungsfähig.
3 Stossrichtungen, 10 Ziele, 45 Massnahmen
Die sicherheitspolitische Strategie verfolgt drei Stossrichtungen:
Erstens gilt es, die Resilienz zu stärken. Verwundbarkeiten und kritische Abhängigkeiten müssen soweit möglich reduziert werden, damit die Schweiz weniger Angriffsflächen bietet und Schäden minimiert sind. Damit soll auch die Wahrscheinlichkeit verringert werden, dass Bedrohungen und Gefahren überhaupt eintreffen. Für die Umsetzung dieser ersten Stossrichtung sind sechs Ziele und 18 Massnahmen formuliert.
Zweitens müssen der Schutz der Bevölkerung vor Risiken sowie die innere Sicherheit verbessert werden. Die Schweiz muss mögliche und tatsächliche Angriffe besser abhalten bzw. abwehren und sich vor ihren Auswirkungen besser schützen können. Für die Umsetzung dieser zweiten Stossrichtung sind zwei Ziele und 15 Massnahmen formuliert.
Drittens geht es um die Erhöhung der Verteidigungsfähigkeit. Die Schweiz soll sich so gut wie möglich eigenständig gegen einen bewaffneten Angriff verteidigen können. Für den Fall eines bewaffneten Angriffs soll die Verteidigung in Kooperation möglich und vorbereitet sein. Für die Umsetzung dieser dritten Stossrichtung sind zwei Ziele und 12 Massnahmen formuliert.