Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/85: Botschaft Standortförderung 2028–2031 · 70 Seiten

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Im Bereich Exportförderung erfolgt eine punktuelle Zusammenarbeit mit einzelnen Kantonen, so z. B. mit der gemeinsamen Organisation von Informationsveranstaltungen.

Die Standortpromotion ist als Verbundaufgabe zwischen Bund und Kantonen angelegt. Gesteuert wird das Mandat durch den Steuerungsausschuss Standortpromotion, welcher durch die Volkswirtschaftsdirektorenkonferenz und das SECO co-präsidiert wird und in welchem die Kantone regional oder gruppiert vertreten sind. Die Kantone sind entsprechend eng ins Controlling und die strategische Steuerung sowie in wichtige längerfristige Weichenstellungen eingebunden.

6.3 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft

Die primäre Zielsetzung der Standortförderung ist es, die Wettbewerbsfähigkeit der KMU-geprägten Schweizer Volkswirtschaft langfristig zu erhalten und zu steigern, dank hoher Wertschöpfung attraktive Arbeitsplätze zu schaffen und die Schweiz als zukunftsfähigen Wirtschaftsstandort zu positionieren. Als Teil der Wirtschaftspolitik des Bundes fokussiert die Standortförderung auf die Bedürfnisse der KMU und der Regionen. Sie fördert eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung der Schweiz, die auch zur Steigerung der Resilienz der Unternehmen und Standorte sowie zur Sicherung und Inwertsetzung der natürlichen Ressourcen und zur gesellschaftlichen Solidarität beiträgt.

Die Standortförderung des Bundes unterstützt KMU und Regionen dabei, die Chancen der nachhaltigen Entwicklung und der Digitalisierung zu nutzen. Sie trägt zur stetigen Verbesserung der Rahmenbedingungen für KMU bei und unterstützt die Leistungsfähigkeit der Wirtschaftsakteure mittels fokussierter Förderinstrumente. Sie leistet zudem einen Beitrag zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Regionen, schärft das positive Profil des Wirtschaftsstandortes Schweiz im Ausland und stärkt dessen Marktauftritt. Insgesamt wirkt sich die Vorlage positiv auf Wirtschaft und Beschäftigung in allen Regionen der Schweiz aus.

Die Standortförderung richtet sich an einer marktorientierten und nachhaltigen Wirtschaftspolitik sowie an der föderalistischen Staatsordnung aus. Sie konzentriert sich darauf, wettbewerbsfördernde Rahmenbedingungen für KMU zu schaffen und gezielte Förderinstrumente, die einem politischen Auftrag entsprechen, einzusetzen. Bei der Konzeption und Umsetzung der Standortförderung strebt der Bundesrat Lösungen an, die Unternehmen zu Eigeninitiative und Innovation motivieren und ihre Produktivität steigern. Die Standortförderung soll dabei im Einklang mit der Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030 (SNE 2030)60 dazu beitragen, dass Produktionsprozesse nachhaltiger werden.

Über die volkswirtschaftlichen Auswirkungen der Standortförderung und deren einzelnen Instrumente geben die Kap. 2–5 Auskunft. Die Instrumente werden regelmässig evaluiert und deren Wirkungen so weit wie möglich quantifiziert.

60 Schweizerischer Bundesrat (2021): Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030, abrufbar unter www.are.admin.ch > Nachhaltige Entwicklung > Strategie Nachhaltige Entwicklung