Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/85: Botschaft Standortförderung 2028–2031 · 70 Seiten
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6.1.3 Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden sowie auf urbane Zentren, Agglomerationen und Berggebiete
Mit der Standortförderung stärkt der Bundesrat in allen Regionen der Schweiz das Unternehmertum, die Innovationskraft, die Wertschöpfung und damit die Wettbewerbsfähigkeit. Die Standortförderpolitik des Bundes schafft sowohl für Arbeitgebende – insbesondere KMU – als auch für Arbeitnehmende Perspektiven, die über die rein wirtschaftlichen Aspekte hinausgehen. Weil die meisten Instrumente gesamtschweizerisch angelegt sind, profitieren sowohl urbane Zentren und Agglomerationen als auch ländliche Räume und Berggebiete von den Massnahmen gemäss Botschaft Standortförderung 2028–2031. Speziell auf die Berggebiete, die ländlichen Räume und die Grenzregionen ausgerichtet ist die Regionalpolitik. Im Zusammenspiel mit den anderen Instrumenten der Standortförderung leistet sie damit einen wesentlichen Beitrag zur Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen in den Regionen, zur Erhaltung einer dezentralen Besiedelung und zum Abbau regionaler Disparitäten. Der Perimeter der SGH für die Gewährung von Darlehen ist ebenfalls eingeschränkt und umfasst die Fremdenverkehrsgebiete und Badekurorte.
6.2 Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen
Eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen dem Bund, den Kantonen und den weiteren betroffenen und interessierten Kreisen ist entscheidend für eine erfolgreiche Standortförderpolitik. In den letzten Jahren haben alle Beteiligten gezielt in diese Zusammenarbeit investiert und damit sichtbare Erfolge erzielt. Verschiedene den Bedürfnissen angepasste Plattformen stehen heute zur Verfügung, um die Akteurinnen und Akteure aus verschiedenen Handlungsfeldern der Standortförderung zusammenzubringen und die eingesetzten Instrumente kontinuierlich einem «reality check» zu unterziehen. Ein Beispiel dafür sind die seit 2017 durchgeführten «Standortförderkonferenzen», bei denen sich das SECO mit den kantonalen Amtsleitenden für Wirtschaft und Tourismus austauscht.
Die administrative Entlastung von Unternehmen ist ein Ziel im Bereich der KMU-Politik, das sowohl von Bund wie auch von den Kantonen verfolgt wird. Eine enge Zusammenarbeit erfolgt dabei insbesondere bei der Integration von kantonalen Behördenleistungen auf EasyGov und mit der DVS. Weiter besteht ein institutionalisierter Austausch zwischen Bund und Kantonen über Ansätze zur administrativen Entlastung der Unternehmen.
Im Rahmen der Tourismuspolitik wird mit den kantonalen Tourismusfachstellen einmal jährlich eine Tagung durchgeführt. Die Kantone sind zudem wichtige Partner des Tourismus Forums Schweiz, welches als Dialog- und Koordinationsplattform der Tourismuspolitik dient.
Im Rahmen der «Konferenz der kantonalen NRP- und Interreg-Fachstellen (FSK)» diskutieren SECO und Kantone quartalsweise über die Umsetzung der NRP sowie über aktuelle Themen der Regionalpolitik. Im Hinblick auf die Erarbeitung des MJP3 2024– 2031 haben verschiedene Arbeitsgruppen der FSK – je nach Thema erweitert um Expertinnen und Experten aus Wirtschaft, Politik, Wissenschaft und Zivilgesellschaft – die Entwicklung von Konzepten und Grundlagen begleitet. Solche thematischen Arbeitsgruppen werden auch während der Umsetzungsphase eingesetzt, wenn sich dafür ein Bedarf ergibt.