Erläuternde Berichte
Vernehmlassung 2025/88: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2026 · 77 Seiten
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Vernehmlassung Einleitung
Verordnung Wichtigste Änderungen Seite (SR-Nr.)
vorhandenem Mangel wird gekürzt. Damit werden Forderungen der Motion (25.3733) berücksichtigt. Ausserdem werden Bestimmungen zum Zusatzbeitrag für einzelbetriebliche Herdenschutzmassnahmen aufgrund der bisherigen Vollzugserfahrungen ergänzt und präzisiert.
Verordnung über die Strukturver- Umsetzung Motion 19.344529
besserungen in der Landwirt- • Als neue Voraussetzung für einzelbetriebliche schaft (Strukturverbesserungs- Massnahmen müssen verheiratete Gesuchsteller verordnung, SVV), SR 913.1 oder Gesuchstellerinnen oder solche, die in ein-
getragene Partnerschaft leben, mit ihrem Gesuch bestätigen, dass sie sich umfassend beraten haben und dass sie ausreichend für die Folgen von Invalidität, Tod oder auch Scheidung resp. Auflösung der eingetragenen Partnerschaft vorgesorgt haben.
Fonds-de-Roulement
• Investitionskredite müssen innert 20 Jahren zurückbezahlt werden. Die Frist beginnt mit der ersten Teilzahlung.
• Wenn die Bundesmittel im Fonds de Roulement Investitionskredite nicht ausreichen, um den nachgewiesenen Bedarf an Investitionskrediten in den Kantonen vollständig abzudecken, muss der Bund zusammen mit den Kantonen Massnahmen ergreifen können, um damit lange Wartefristen vermeiden zu können.
• Beiträge à fonds perdu und Investitionskredite sind beides Instrumente der Strukturverbesserungen. Nicht beanspruchte Mittel aus dem einen Instrument sollen flexibler im anderen eingesetzt werden können. Künftig soll der Bund nicht beanspruchte Reste des Strukturverbesserungskredites auch dem Fonds de Roulement Investitionskredite zuweisen können.
Verordnung über die sozialen Fonds-de-Roulement33
Begleitmassnahmen in der • Betriebshilfedarlehen müssen innert 20 Jahre zu-Landwirtschaft (SBMV), rückbezahlt werden. Die Frist beginnt mit der ers-SR 914.11 ten Teilzahlung.
• Wenn die Bundesmittel im Fonds de Roulement Betriebshilfe nicht ausreichen, um den nachgewiesenen Bedarf in den Kantonen vollständig abzudecken, muss der Bund zusammen mit den Kantonen Massnahmen ergreifen können, um damit lange Wartefristen möglichst vermeiden zu können.
Verordnung über die Beurteilung Umsetzung des Postulats Bulliard 21.458536
der Nachhaltigkeit in der Land- • Neudefinition des Begriffs «nachhaltig wirtschafwirtschaft, SR 919.118 tende und ökonomisch leistungsfähige Betriebe»
(Art. 5 Abs. 1 LwG): Für die Beurteilung des Einkommens der «nachhaltig wirtschaftenden und