Erläuternde Berichte
Vernehmlassung 2025/88: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2026 · 77 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 5Fedlex · Erläuternder Bericht
Einleitung Vernehmlassung
Verordnung Wichtigste Änderungen Seite (SR-Nr.)
ökonomisch leistungsfähigen Betriebe» soll anstelle des Mittelwertes des obersten Viertels neu das 3. Quartil (Mindestarbeitsverdienst der 25% Bestverdienenden) als Lageparameter herangezogen werden.
• Das Monitoring der sozialverträglichen Entwicklung soll gestärkt werden, indem neben dem landwirtschaftlichen Arbeitsverdienst auch das Haushaltseinkommen der Landwirtschaft im Vergleich zur übrigen Bevölkerung beobachtet wird.
• Einbezug der landwirtschaftlichen Betriebe, die als juristische Personen organisiert sind, in den Einkommensvergleich.
Landwirtschaftliche Begriffsver- • Die Bestimmung, wonach eine Produktionsstätte39
ordnung (LBV), SR 910.91 eine oder mehrere Tierhaltungen umfasst, wird ge-
strichen, da der Bezug der Tierhaltung zur Produktionsstätte bereits anderweitig geregelt ist.
• Die Definition der Dauerkulturen wird erweitert, indem Nutzgehölze auf der LN aufgenommen werden; damit wird einem Anliegen aus der Praxis entsprochen und der bisherige Ausschluss von der LN aufgehoben.
Verordnung über die Beiträge • Per 1. Januar 2025 trat die VPEV in Kraft. Nach41
zur Verbilligung der Prämien von den Erfahrungen im ersten Jahr der Umsetzung Ernteversicherungen (VPEV), werden einige kleine Anpassungen gemacht, die SR 918.1 zur Vereinfachung in den administrativen Abläufen
und zur Entlastung der Versicherer beitragen sollen.
• Zudem wird präzisiert, dass zur Berechnung der Prämienverbilligung von 30 Prozent die Brutto-Versicherungsprämie als Basis verwendet wird.
Verordnung über die Ein- und • Es wird vorgeschlagen, den Verweis auf die EU-42
Ausfuhr von Gemüse, Obst und Rechtsgrundlagen in Anhang 1 (Vermarktungsnor-Gartenbauerzeugnissen men für die Ausfuhr) zu aktualisieren.
(VEAGOG), SR 916.121.10
Weinverordnung, SR 916.140 Anpassungen aufgrund des Postulats 21.4446 Nanter-47
mod und der Motion 24.3375 Sommaruga mit dem Ziel, den Verwaltungsaufwand im Zusammenhang mit der Weinhandelskontrolle für selbsteinkellernde Betriebe zu verringern:
• Einführung einer standardisierten Sortenkarte anstelle der Kellerbuchhaltung;
• Aufhebung der Pflicht der laufend zu führenden Buchhaltung und stattdessen Abschluss der Buchhaltung jeweils bis am 31. Dezember des Jahres;
• kumulierte Erfassung (mit oder ohne Belegen) der jährlichen Flaschenverkäufe in einer einzigen Buchung pro Produkt;