Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2025/92: Totalrevision des Bundesgesetzes über Rüstungsunternehmen des Bundes (BGRB) und Überführung der RUAG MRO in eine spezialgesetzliche Aktiengesellschaft · 10 Seiten

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Ergebnisbericht: Totalrevision BGRB und Überführung der RUAG MRO in eine spezialgesetzliche Aktiengesellschaft

3 Übersicht der Ergebnisse

Von den eingeladenen 64 Vernehmlassungsadressaten sind insgesamt 36 Stellungnahmen eingegangen. Zusätzlich wurden 6 Stellungnahmen von nicht konsultierten interessierten Kreisen eingereicht. Somit sind insgesamt 42 Stellungnahmen eingegangen.

Die Vernehmlassung zeigt eine grundsätzliche Zustimmung zur Gesetzesvorlage. Die grosse Mehrheit der Teilnehmenden unterstützt die Überführung der RUAG MRO in eine spezialgesetzliche Aktiengesellschaft oder befürwortet die Vorlage mit punktuellen Vorbehalten und Anträgen. Die Vorlage wird damit in ihrer Grundausrichtung breit getragen.

Die in der Vernehmlassung hervorgehobenen Themen beziehungsweise Anträge betreffen namentlich die vertiefte Prüfung einer Integration in die zentrale Bundesverwaltung als alternative Rechtsform, die Ausgestaltung von Governance und Compliance, die Rolle des Drittgeschäfts und der Kooperationen sowie personalrechtliche Fragen. Insbesondere die Verhandlung eines Gesamtarbeitsvertrags mit den Personalverbänden und die Anstellungsverhältnisse des Personals der RUAG MRO wurden verschiedentlich thematisiert.

Aus den eingegangenen Stellungnahmen ergibt sich folgendes Gesamtbild:

Unterstützung Anzahl Unter- mit

Kategorie Ablehnung Enthaltung Eingaben stützung Vorbehalten/Anträgen Kantone 26 13 2 110

Politische Parteien 5 3 2 00

Gesamtschweizeri- 3 1 1 01

sche Dachverbände Gerichte des Bundes 1 0 0 01

Weitere interessierte 7 3 3 10

Kreise Total 42 20 8 212

3.1 Kantone

Von 26 Kantonen unterstützen 13 Kantone (AI, FR, GE, GL, LU, NE, NW, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG) die Vorlage vorbehaltlos. Zwei Kantone unterstützen die Vorlage mit Vorbehalten oder Anträgen (BE und VD). Zehn Kantone (AR, BL, BS, GR, JU, OW, SG, TI, VS, ZH) reichten keine materielle Stellungnahme ein oder verzichteten auf eine Stellungnahme. Einzig der Kanton Aargau (AG) lehnt die Gesetzesvorlage in der vorgeschlagenen Ausgestaltung beziehungsweise die gewählte Rechtsform einer spezialgesetzlichen Aktiengesellschaft ab.

Die zustimmenden Kantone würdigen namentlich die stärkere sicherheitspolitische Ausrichtung der RUAG MRO, die klarere gesetzliche Verankerung der Steuerung durch den Bund und die Beibehaltung unternehmerischer Flexibilität. Mehrere Kantone halten fest, dass sie auf Grund der Gesetzesvorlage keine direkten kantonalen finanziellen oder personellen Auswirkungen erwarten.