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Vernehmlassung 2025/92: Totalrevision des Bundesgesetzes über Rüstungsunternehmen des Bundes (BGRB) und Überführung der RUAG MRO in eine spezialgesetzliche Aktiengesellschaft · 8 Seiten
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Rüstungsunternehmen des Bundes. BG
Bundesgesetz über die Organisation des Rüstungsunternehmens des Bundes (Rüstungsunternehmensgesetz, BGRB)
vom…
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf Artikel 60 Absatz 1 der Bundesverfassung1,
nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom …2,
beschliesst:
1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen
Art. 1 Gegenstand
Dieses Gesetz regelt:
a. den Zweck und die Organisation des Rüstungsunternehmens des Bundes;
b. die Steuerung des Unternehmens und der von ihm kontrollierten Gesellschaften durch die strategischen Ziele.
Art. 2 Rechtsform und Aktionariat
1 Die Rechtsform des Unternehmens ist die einer spezialgesetzlichen Aktiengesellschaft.
2 Der Bund ist Alleinaktionär.
Art. 3 Firma und Handelsregistereintrag
1 Die Firma des Unternehmens ist in den Statuten festgelegt.
2 Das Unternehmen ist im Handelsregister eingetragen.
1 SR 101
2 BBl …